 Was kostet der Rechtsanwalt?
1. Tipp: Kosten
Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, wie viel Kosten maximal auf Sie zukommen und überlegen Sie dann, ob Ihnen das der Rechtsstreit wert ist.
Prinzipiell besteht die Möglichkeit, das Honorar mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens frei zu vereinbaren. Pauschalbeträge werden in der Regel dann vereinbart, wenn es sich etwa um nicht allzu komplizierte Vertragsverhandlungen handelt. Es ist dem Rechtsanwalt verboten, die sogenannte Quota Litis zu vereinbaren. Das heißt, ein Bruchteil oder Prozentsatz des ersiegten Geldbetrages darf nicht als Rechtsanwaltshonorar vereinbart werden.
Ansonsten gibt es die gesetzliche Regelung des Rechtsanwaltstarifgesetzes und die Allgemeinen Honorar-Richtlinien (AHR) für die Rechtsanwälte, die vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag beschlossen wurden. Die Kosten hängen unter anderem davon ab, ob in einem Prozess viele Verhandlungen stattfinden und wie lange sie dauern, ob ein umfangreicher Schriftverkehr geführt werden muss und in welchem Ausmaß Konferenzen mit dem Klienten oder der Gegenseite erforderlich werden. In Fällen, in denen aufgrund der Bemessungsgrundlage oder der zu erwartenden umfangreichen Leistungen höhere Honorarbeträge anfallen können, ist es sinnvoll, eine regelmäßige Zwischenberechnung oder einen Höchstbetrag zu vereinbaren. So bewahrt man die Übersicht. Außerdem wird das eigene Rechtsanwaltshonorar selbst bei Prozessgewinn nicht immer von der Gegenseite getragen. Dies alles lässt sich aber durch ein offenes Gespräch mit dem Rechtsanwalt vorher abklären.
Wenn Sie die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht selbst tragen können, ist zu prüfen, ob Sie ein Anrecht auf Verfahrenshilfe haben. Das besteht zum Beispiel dann, wenn ein Mandant sozial bedürftig ist. Sollte dies der Fall sein und hat Ihre Klage Aussicht auf Erfolg, können Sie bei Gericht eine Verfahrenshilfe beantragen. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt zu dieser Möglichkeit.
Gewährt wird die Verfahrenshilfe in allen wesentlichen Rechtsbereichen, so insbesondere im Bereiche des Zivilverfahrensrechts, des gerichtlichen Strafverfahrens sowie in den höchstgerichtlichen Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.
Inhaltlich besteht die Verfahrenshilfe in einer teilweisen oder gänzlichen Befreiung von bestimmten Auslagen wie etwas Gerichtsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherkosten, insbesondere aber Rechtsanwaltskosten.
|