 Was tue ich bei Problemen mit meinem Rechtsanwalt?
Bei schwerwiegenden Problemen mit dem eigenen Rechtsanwalt empfehlen wir folgende Vorgehensweise: Bitten Sie Ihren Rechtsanwalt um ein Gespräch über die aus Ihrer Sicht aufgetretenen Probleme und stellen Sie diese dar. Möglicherweise lassen sich die Unstimmigkeiten sofort aufklären oder aus dem Weg räumen.
Wird Ihnen nicht in nächster Zeit ein Gesprächstermin angeboten, teilen Sie Ihrem Rechtsanwalt schriftlich mit, womit Sie unzufrieden sind und verbinden Sie dies mit der Aufforderung, Ihnen binnen angemessener Frist, z.B. einer Woche, zu antworten.
Führt dies nicht zu einem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis, können Sie sich schriftlich an die Rechtsanwaltskammer wenden und mitteilen, was passiert ist, weshalb Sie meinen, dass Ihr Rechtsanwalt gegen die anwaltlichen Berufspflichten verstoßen hat oder bei welchem Problem Sie eine Vermittlung wünschen. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummer anzugeben. Nennen Sie bitte den Namen und Anschrift Ihres Rechtsanwalts und - so weit Ihnen dies bekannt - das Aktenzeichen, zu dem Ihre Angelegenheit bearbeitet wird. Fügen Sie bitte Kopien der Ihnen zur Erläuterung Ihrer Beschwerde oder Ihres Problems wichtig erscheinenden Unterlagen bei.
Häufig führt die Mitteilung der Beschwerde an den Rechtsanwalt bereits dazu, dass etwaige Missverständnisse aufgeklärt oder ein aufgetretenes Problem beseitigt werden kann. Wenn beide Seiten damit einverstanden sind, unterbreitet die Rechtsanwaltskammer auch in geeigneten Fällen Vermittlungsvorschläge.
Wenn eine berechtigte Beschwerde in dieser Weise nicht zur Zufriedenheit des Mandanten gelöst werden kann, wird sich der Disziplinarrat der Sache annehmen und eine Verhandlung durchführen, zu welcher Sie ebenfalls als Zeuge geladen werden. Kosten entstehen für den Beschwerdeführer durch die Einlegung einer Beschwerde nicht.
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