 Verbrechensopferberatung
Wir lassen Menschen, die Opfer eines Verbrechens wurden, nicht allein! Damit Sie neben der enormen psychischen Belastung und dem möglichen materiellen Schaden nicht auch noch den rechtlichen Konflikt tragen müssen, hilft die Verbrechensopferberatung der Vorarlberger Rechtsanwälte bei der Klärung aller wichtigen Fragen:
- Welche Rechte haben Sie als Opfer bei Gericht oder bei polizeilichen Vernehmungen?
- Wie können Sie möglicherweise Ihre Intimsphäre vor Gericht schützen?
- Welche Ansprüche bestehen allenfalls nach dem Verbrechensopfergesetz?
- Besteht die Möglichkeit auf Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und sonstigem Schadenersatz?
- Haben Sie Anspruch auf Verfahrenshilfe?
Es ist den Vorarlberger Rechtsanwälten ein besonderes Anliegen, Verbrechensopfern beratend und hilfreich zur Seite zu stehen. In der kostenlosen Ersten Anwaltlichen Auskunft erhalten Verbrechensopfer in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch bei einem Rechtsanwalt Antwort auf ihre Fragen.
Weitere Informationen erhalten Sie sofort und unentgeltlich unter der Hotline für Verbrechensopfer 05522/82300.
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