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Verfahrenshilfe

Verfahrenshilfe

Grundsätzlich haben alle Menschen vor Gericht das Anrecht auf einen Anwalt. Wer dafür die Kosten nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, bei Gericht einen Antrag auf Verfahrenshilfe zu stellen. Nach Prüfung des Antrags durch das Gericht stellt dann die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer einen Rechtsanwalt als unentgeltliche Vertretung zur Seite. Es besteht jedoch keine freie Anwaltswahl.

Im Rahmen der Verfahrenshilfe werden auch die Gerichts- und Zeugengebühren sowie Sachverständigenkosten vom Gericht übernommen. Wer jedoch im Zivilverfahren vor Gericht unterliegt, muss die Kosten des Prozessgegners tragen. Die Verfahrenshilfe umfasst somit nicht die mögliche Kostenersatzpflicht gegenüber der im Prozess erfolgreichen gegnerischen Partei.

Wie erhalten Sie Verfahrenshilfe?

Die notwendigen Antragsformulare (pdf-Datei, 39 kb) liegen bei allen Gerichten sowie bei der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer auf und können hier heruntergeladen werden.

Sorgfältig ausgefüllt und mit den geforderten Belegen versehen muss der Antrag beim Gericht eingebracht werden.

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