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Geschichte

Die Vorarlberger Advokatenkammer wurde im Jahre 1869 gegründet. Zu dieser Zeit waren in Vorarlberg acht Advokaten tätig. Der erste Präsident der Advokatenkammer war der Feldkircher Anwalt Dr. Anton Jussel, der spätere Landeshauptmann von Vorarlberg (1873 - 1878). Bis dahin standen die Vorarlberger Advokaten aufgrund der geringen Anzahl unter der unmittelbaren Oberaufsicht der Gerichte. Verwaltungsrechtlich gehörten sie der Tiroler Kammer in Innsbruck an. Über die Vorarlberger Advokaten wurde auch die Disziplinargerichtsbarkeit bis zum Jahr 1931 von der Tiroler Kammer wahrgenommen.

Der "Ständestaat" (1933-1938) führte zum Verlust der Autonomie. Die Kammerfunktionäre wurden nicht mehr gewählt, sondern vom Justizminister bestellt. Mit der Besetzung Österreichs (1938 - 1945) durch das nationalsozialistische Deutschland wurde die Autonomie des Anwaltsstandes schließlich vollständig beseitigt. Die Ernennung und Eintragung eines Rechtsanwaltes erfolgte nun durch den Reichsjustizminister. 

Nach Wiedereinführung der Österreichischen Bundesverfassung und Wiederherstellung der Demokratie im Jahr 1945, setzte Vorarlberg die Landesverfassung wieder in Kraft. Dr. Gottfried Riccabona, bereits vor 1938 Präsident der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, nahm die Kammergeschäfte wieder auf und war an den Verhandlungen mit der französischen Besatzungsmacht über die Wiederherstellung der österreichischen Gerichtsbarkeit und die Wiedererrichtung der Rechtsanwaltskammer maßgeblich beteiligt.

Die Selbstverwaltung der Anwälte ist heute eine nicht mehr wegzudenkende Institution, denn nur eine freie und unabhängige Advokatur kann die Interessen der Klienten entsprechend wahrnehmen und somit vor staatlicher Willkür schützen. Dies gehört zum Selbstverständnis unserer modernen demokratischen Gesellschaft.

Eingriffe in Grundrechte durch den österreichischen wie europäischen Gesetzgeber in den letzten Jahren - etwa durch Lauschangriff, Rasterfahndung und Aufweichung der Verschwiegenheitspflicht - führen zu Beschränkungen des freien, unabhängigen Anwaltsstandes und zur Verstärkung der Staatsmacht. Die Geschichte des österreichischen Staates und des österreichischen Advokaten sollte uns lehren, diesen Tendenzen rechtzeitig und entschieden entgegen zu treten.

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