Neue Mediationsrichtlinie

Dr. Elke Kroisenbrunner, Rechtsanwältin inDornbirn (20.12.2008) 

Das Europäische Parlament hat heuer im Frühjahr die Richtlinie über bestimmte Aspekte der  Mediation in Zivil- und Handelssachen  beschlossen. Ihr Ziel ist es, aktiv den Einsatz der Mediation zu fördern und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren zu sorgen. Der Zugang zur alternativen Streitbeilegung soll bei grenzübergreifenden Fällen erleichtert werden, um die gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu unterstützen:

Die EU-Mitgliedstaaten haben jetzt 36 Monate Zeit, um die neuen Bestimmungen in innerstaatliches Recht umzusetzen und die Ausbildung von Mediatoren sowie andere wirksame Verfahren zur Qualitätskontrolle einzuführen. Österreich hat durch die Einführung des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes 2004 europaweit eine Vorreiterrolle übernommen.

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