Sind Hausverlosungen zulässig?
Dr. Wolfgang Hirsch, Rechtsanwalt in Bregenz (17.04.2009)
In der Verlosung ihres Hauses sehen immer mehr Hauseigentümer eine Möglichkeit, einen attraktiven Ertrag für ihr Haus zu erlangen. Auch in Vorarlberg finden solche Hausverlosungen derzeit statt. Für zumeist € 99,00 werden die einzelnen Lose angeboten, die für einen glücklichen Gewinner den Traum vom Eigenheim verwirklichen sollen. Lange Zeit hat es rege Diskussionen über die Zulässigkeit solcher Verlosungen gegeben. Nunmehr liegt eine gemeinsame Stellungnahme des Finanz- und des Justizministeriums vor, wonach die Hausverlosungen unter bestimmten Bedingungen zulässig sind.
Glücksspielgesetz: Die Verlosung ist zulässig, wenn eine Privatperson ein einzelnes Objekt verlost. Die Verlosung darf nicht in der Absicht erfolgen, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Eine solche Absicht liegt nicht vor, wenn der Lospreis und die Losanzahl so berechnet werden, dass der durch die Verlosung erzielte Erlös unter Berücksichtigung der Gebühren, Steuern, Abgaben und Kosten den Wert der Liegenschaft nicht übersteigt.