Kartellrecht zeigt Zähne
Dr. Viktor Thurner, Rechtsanwalt in Dornbirn (21.05.2010)
Immer häufiger treffen Nachrichten von aufgeflogenen illegalen Kartellen ein. Seien es Preisabsprachen der Banken (Lombard-Club), Preisabsprachen von Fahrschulen in Graz oder Innsbruck oder von Fahrtreppenerzeugern, im Chemiegroßhandel oder zuletzt ein behauptetes Kartell der Spediteure.
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB): Immer öfter tritt diese immer noch junge Behörde unter ihrem neuen Generaldirektor in die Öffent-lichkeit und deckt teils skandalöse Zustände auf. Für die betroffenen Unternehmen hat das gravierende Konsequenzen. Hohe Geldbußen sind zu entrichten und darüber hinaus informieren sich zunehmend geschädigte Unternehmer oder Verbraucher und fordern Schadener-satz.
Illegale Absprachen: Derzeit sind Klagen gegen Teilnehmer am sog. Aufzugskartell oder wegen Missbrauchs von Marktmacht anhängig oder in Vorbereitung. Umso mehr erstaunt, dass vielerorts kein Risi-kobewusstsein vorhanden ist und viele Unternehmer weiterhin illegale Preis- oder Gebietsabsprachen und kundenbezogene Absprachen etc. mit ihren Wettbewerbern treffen oder ihr Marktverhalten aufeinander abstimmen. Auch – mittelständische – Marktbeherrscher wenden immer wieder missbräuchliche Praktiken an.
Behördliche Ermittlungen: Die Wettbewerbsbehörden prüfen penibel genau. Hausdurchsuchungen in Unternehmen und Privathäusern ge-hören zum Standardrepertoire der BWB. Neuerdings helfen auch „Kronzeugen“ bei behördlichen Ermittlungen: Diese Teilnehmer am Kartell können mit Strafermäßigung oder gar Straffreiheit rechnen, wenn sie die Behörden zuerst informiert haben.