Die Eigentümerrechte sollen gestärkt werden
Autor: Dr. Wilfried Ludwig Weh, Rechtsanwalt in Bregenz
Nach einem spektakulären Entschädigungsfall und politischer Diskussion sollen nun die Rechte der Grundeigentümer im Vorarlberger Raumplanungsgesetz gestärkt werden.
Urteil des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs
Genau „rechtzeitig“ hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Kugler die Republik Österreich verurteilt, weil der Verfassungsgerichtshof trotz Anfechtung des Flächenwidmungsplans einer Vorarlberger Gemeinde keine mündliche Verhandlung durchgeführt habe. Nur der Verfassungsgerichtshof könne Flächenwidmungspläne wegen Rechtswidrigkeit aufheben, daher hätte er den Fall mündlich verhandeln müssen.
Vermeidbare Verurteilung
Eine große Überraschung bringt die Straßburger Entscheidung eigentlich nicht. Schon lange hatte das deutsche Bundesverwaltungsgericht judiziert, dass es in Flächenwidmungssachen eine mündliche Verhandlung vor einem unabhängigen Gericht geben müsse. Die Verurteilung Österreichs wäre daher vermeidbar gewesen. Sie bringt dem Verfassungsgerichtshof nun neue Aufgaben, die er aber auf Dauer nicht erfüllen wird können, weil er für eine große Zahl mündlicher Verhandlungen an Ort und Stelle nicht organisiert ist.
Neue Rechtsentwicklung berücksichtigen
Der Landesgesetzgeber wird daher die Straßburger Entscheidung bei seiner Novelle zu berücksichtigen haben. Für Grundeigentümer bringt dies neue Möglichkeiten, unbefriedigende Flächenwidmungspläne wirksamer zu bekämpfen.
Schwierig bleibt die Materie allerdings weiterhin. Es empfiehlt sich daher dringend, rechtzeitig Rat einzuholen.