Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Advent Advent ein Lichtlein brennt

Samstag, 22 Dezember 2007 | Alter: 4 Jahre
Autor: Dr. Markus Walla, Rechtsanwalt in Dornbirn

Ohne Kerzenschein und die damit verbundene Gemütlichkeit sind der Advent und Weihnachten undenkbar. Da glänzen nicht nur die Kinderaugen. Die Überschrift des Artikels lässt allerdings die Doppeldeutigkeit der Thematik schon erahnen.
Von verschiedenster Seite wird daher alljährlich beinahe gebetsmühlenartig auf die von brennenden Kerzen ausgehenden und leider vielfach unterschätzten Gefahren hingewiesen. Auch von rechtlicher Seite darf man nicht müde werden, neben dem in Folge brennender Adventkränze oder Christbäume verursachten menschlichen Leidens aufgrund der teilweise enormen Sachschäden auch die versicherungsrechtlichen Aspekte dieses Themas ständig neu ins Bewusstsein zu rufen.
Versicherungsschutz?
Wenn es zu einem Brand gekommen ist, stellt sich die Frage, ob eine geeignete Versicherung besteht und wenn ja, ob diese Versicherung auch wirklich Ersatz leistet. Angesichts der unterschiedlichen Schadensfolgen kommen verschiedene Versicherungsarten zum Tragen. Haushaltsversicherungen ersetzen z.B. Schäden an der Einrichtung, Gebäudeversicherungen einen Schaden an der Fassade, private Haftpflichtversicherungen einen solchen, den ein Gast erlitten hat, und Unfallversicherungen den Nachteil, der durch eine unfallbedingte Invalidität entsteht. Prüfen Sie gerade jetzt nochmals den Umfang Ihres Versicherungsschutzes, und reden Sie allenfalls mit ihrem Berater!
Grobe Fahrlässigkeit - Deckungsauschluss:
Alle Versicherungen leisten im Schadensfall aber nur Ersatz, wenn der Brand oder der Unfall nicht durch grob fahrlässiges Handeln entstanden ist. Wer einfachste, naheliegende Überlegungen nicht anstellt oder Maßnahmen nicht ergreift, die jedermann einleuchten müssen, handelt grob fahrlässig. Der(die)jenige muss sich dann eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vorwerfen lassen, und bekommt keinen Ersatz.

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