Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Alkokohl und Fahrrad - Kavaliersdelikt?

Samstag, 24 Mai 2008 | Alter: 4 Jahre
Autor: Dr. Gernot Klocker, Rechtsanwalt in Dornbirn

Nach wie vor herrscht die Meinung, dass Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss zu den Kavaliersdelikten zählt, weshalb auch häufig zum Fahrrad statt zum Auto gegriffen wird, wenn es zu einem Fest geht.

Hohe Geldstrafen
Tatsächlich toleriert der Gesetzgeber dieses Verhalten schon lange nicht mehr. Je nach Ausmaß des Blutalkohols sieht die Stra-ßenverkehrsordnung empfindliche Geldstrafen vor, die innerhalb eines gewissen Rahmens von der Behörde verhängt werden:

0,8 Promille bis 1,2 Promille: € 581,00 bis € 3.633,00
1,2 Promille bis 1,6 Promille: € 872,00 bis € 4,360,00
Ab 1,6 Promille: € 1.162,00 bis € 5.813,00

Was Sie wissen sollten
Wird der Alkoholtest verweigert (oder Unvermögen vorgetäuscht), gilt automatisch eine Vollalkoholisierung von 1,6 Promille. Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von einer bis zu sechs Wochen verhängt. Die Strafen werden auch bei Jugendlichen verhängt. Der Führerschein wird grundsätzlich nicht entzogen. Besteht aber der Verdacht einer Alkoholsucht (zB bei mehrmaligen „Erwischen“ oder einem sehr hohen Blutalkohol), wird auch der Führerschein entzogen. Zu jeder Strafe müssen noch 10% Verfahrenskosten hinzugerechnet werden.

Milderungsrecht
Die Verwaltungsbehörde hat grundsätzlich das Recht, die Strafe bis zur Hälfte zu reduzieren, wenn die Milderungsgründe überwiegen (zB bisher noch keine einschlägigen Strafen, Jugendliche). Dieses Milderungsrecht wollte der Gesetzgeber ausschließen. Der Verfassungsgerichtshof erachtete dieses Ansinnen allerdings als unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig, weshalb das Milderungsrecht nach wie vor existiert. Allerdings hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Verwarnung ausgeschlossen, sodass die einschreitenden Polizisten in jedem Fall eines alkoholisierten Fahrradfahrers ein entsprechendes Verwaltungsstrafverfahren einleiten müssen.

Gerade bei Beginn der Grillsaison sollte man sich diese empfindlichen Geldstrafen in Erinnerung rufen und im Zweifel auf das Fahrrad verzichten.

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