Alles neu oder was
Autor: Dr. Markus Walla, Rechtsanwalt in Dornbirn
Am 01.01.2007 ist es soweit! Das altehrwürdige Handelsgesetzbuch (HGB) geht in Rente und wird fortan ersetzt durch das neue „Unternehmensgesetzbuch (UGB). Viele Jahre zerbrach sich eine Armada von Gelehrten die juristischen Köpfe, um den Wünschen der verschiedensten Interessengruppen einerseits und dem Gebot der Modernisierung andererseits gerecht zu werden. Es wurde zwar sprichwörtlich das Rad nicht neu erfunden, aber es werden sich doch einige auch im alltäglichen Wirtschaftsleben bedeutsame Änderungen ergeben.
Neben der über die bloße Neuetikettierung hinausgehenden, und für die grundsätzliche Anwendbarkeit relevanten Begriffsänderung vom „Kaufmann“ zum neudefinierten „Unternehmer“, ist es eine Vielzahl von kleinen Änderungen und Anpassungen, die (nicht nur) für Unternehmer von Interesse sind: OHG/OEG und KEG werden ersetzt durch OG bzw. KG; zwingende Anpassungen des Firmenwortlautes; Verkürzung über die Hälfte auch für Unternehmer möglich; vereinbarte Konventionalstrafen unterliegen richterlichem Mäßigungsrecht; teilweise Neuregelung des „Gutglaubenserwerbs“; Neukonzeptionierung der Nachhaftung (zb bei Betriebsnachfolge); Mängelrüge in „angemessener“ Frist; etc.;
Im Schatten des neuen Gesetzeswerkes wurde paralell dazu eine ganze Reihe von Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) den neuen Gegebenheiten angepasst. Freuen dürfen sich dabei u.a. all jene im Bausektor tätigen Unternehmer, die schon einmal einen Ausfall durch einen insolventen Vertragspartner erleiden mussten. Eine neue Bestimmung im ABGB ermöglicht es „Unternehmern eines Bauwerkes“, ohne weiteren Nachweis eine Sicherstellung vom Auftraggeber (Ausnahme u.a.Konsumenten) je nach Konstellation von 20% bis zu 40% des vereinbarten Entgeltes abzuverlangen. Dieses Recht kann auch nicht vertraglich abbedungen werden und ist insofern zwingend. Wie praxisnah allerdings diese Bestimmung im harten Wettkampf des Baugewerbes sein wird, muß sich erst zeigen.
Im Hinblick auf den Jahreswechsel ist es daher ratsam schon jetzt sich zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

