Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Das Vormerksystem

Samstag, 24 September 2005 | Alter: 7 Jahre
Autor: Dr. Martin Kloser, Rechtsanwalt in Hard

Seit dem 01.07.2005 sind wesentliche Neuerungen im Führerscheingesetz in Kraft. Die bisherigen Gründe für einen Entzug der Lenkerberechtigung bleiben zunächst vollinhaltlich aufrecht. Gleichsam unterhalb der Schwelle für einen sofortigen Führerscheinentzug wurde ein System von 13 Vormerkdelikten eingeführt. Diese werden nun in einem neu eingeführten örtlichen Führerscheinregister bei der Behörde des Wohnortes eingetragen. Wer innerhalb von zwei Jahren zwei Mal vorgemerkt wird, muss eine besondere Maßnahme absolvieren. Die dritte Vormerkung innerhalb von zwei Jahren führt zum Entzug der Lenkberechtigung für drei Monate. Nach Ablauf von zwei Jahren wird die Vormerkung gelöscht. Als Vormerkdelikte werden nachfolgende Vergehen gewertet:
- Übertretung der 0,1 Promillegrenze bei C und D-Lenkern, ansonsten der 0,5 Promillegrenze
- Behinderung von Fußgängern am Schutzweg
- Nichtbeachtung des Zeichen „Halt“ oder des Rotlichtes bei Kreuzungen, wenn der Vorrangberechtigte zum Bremsen oder Ablenken genötigt wird
- Behinderung von Einsatzfahrzeugen etc. durch Befahren des Pannenstreifens
- Missachtung des Fahrverbots von Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen sowie Übertretungen diesbezüglicher Verordnungen
- Bestimmte Übertretungen nach der Eisenbahnkreuzungsverordnung, Lenken eines Fahrzeuges in offensichtlich technisch mangelhaftem Zustand
- Nichtbeachtung der Vorschriften über Kindersicherung
- Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden.
Je nach Art des Vormerkdeliktes wird dem betroffenen Kfz-Lenker als besondere Maßnahme eine Nachschulung, Perfektionsfahrt, Fahrsicherheitstraining, Vorträge über Ladungssicherungsmaßnahmen sowie Erste Hilfe-Kurse vorgeschrieben. Vormerkdelikte sind im Übrigen Verwaltungsstraftaten, die mit Geldstrafen zwischen € 36,00 und € 2.180,00 geahndet werden. Trifft ein Entzugsgrund und ein Vormerkdelikt zusammen, so verlängert sich der Führerscheinentzug um weitere zwei Wochen.

Vorarlberger Rechtsanwaltskammer | Marktplatz 11 | 6800 Feldkirch | Österreich
T 05522 71122 | F 05522 71122 - 11 | E-Mail | Impressum