Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Die Dienstleistungsrichtlinie, Fluch oder Segen?

Samstag, 28 Oktober 2006 | Alter: 6 Jahre
Autor: Dr. Christoph Ganahl, Rechtsanwalt in Dornbirn

Die Dienstleistungsrichtlinie war das wohl meist diskutierte EU-Vorhaben der letzten Jahre. Während Gegner der Richtlinie einen Angriff auf das Europäische Gesellschafts- und Sozialmodell befürchteten, erhofften sich die Befürworter einen wichtigen Impuls für mehr Wachstum und Beschäftigung.
Gegenstand der Dienstleistungsrichtlinie ist die Erleichterung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Sie findet allerdings nur in soweit Anwendung, als die betreffenden Tätigkeiten bereits dem Wettbewerb offen stehen. Die Mitgliedsstaaten werden weder verpflichtet, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (z.B. Energie- und Wasserversorgung) zu liberalisieren, noch öffentliche Einrichtungen zu privatisieren. Auch arbeits- und sozialrechtliche Fragen bleiben berührt. Durch eine eigene Richtlinie, die sog. Entsenderichtlinie wird vorgeschrieben, dass Dienstleistungserbringer den nach Österreich entsendeten Arbeitnehmern die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewähren müssen, die in Österreich anwendbar sind (z.B. Mindestlohnsätze).
Für österreichische Unternehmer bestehen bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten in anderen Mitgliedsstaaten derzeit die größten Probleme in der Komplexität der Verwaltungsverfahren. Die Dienstleistungsrichtlinie enthält daher ein Kapitel über die Entbürokratisierung nationaler Verwaltungen. So werden die Mitgliedsstaaten insbesondere verpflichtet, sog. „einheitliche Ansprechpartner“ zu schaffen, über die Dienstleistungserbringer zukünftig alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten einer Niederlassung oder Dienstleistung abwickeln können.
Mit einer endgültigen Verabschiedung und Veröffentlichung der Dienstleistungsrichtlinie ist Ende 2006 zu rechnen.

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