Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Die zehn Gebote

Samstag, 03 Dezember 2005 | Alter: 6 Jahre
Autor: Dr. Markus Walla, Rechtsanwalt in Dornbirn

Es ist wieder soweit. Die Lifte sind gewartet, die Schneekanonen stehen parat und auch das Wetter hat sich endgültig vom verlängerten Altweibersommer verabschiedet. Die Bretter können angeschnallt werden, die Schi- und Snowboardfahrer können kommen.
Dem Blick des versierten Pistenstürmers wird es beim Warten am Lift nicht entgangen sein, daß auf diversen Tafeln 10 Regeln (FIS-Regeln) für das Verhalten auf der Schipiste seine Aufmerksamkeit wecken möchten. Auch wenn sich dabei nicht um die in anderem Zusammenhang bekannteren zehn Gebote handelt, so sind die aus diesen Verhaltensregeln erwachsenden Rechte und Pflichten und deren allfällige Tragweite und Konsequenzen für den einzelnen oft nicht minder bedeutsam.
Nicht nur, daß die mangelnde Befolgung einer FIS-Regel - sozusagen die Straßenverkehrsordnung für die Piste - zum Unfall führen kann. Leider ist die mangelnde Kenntnis derselben oft auch mitverantwortlich für Versäumnisse bei der Beweissicherung.
Die aus Pistenunfällen resultierenden Prozesse sind meist langwierig und mit erheblichen Beweisproblemen (vorwiegend für den Kläger) behaftet. Auch wenn die Vielzahl der Entscheidungen eine Leitschnur der rechtlichen Auslegung der einzelnen FIS-Regeln gebildet hat; die Grundproblematik bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüchen nach einem Unfall auf der Piste bleibt: Die Problematik des Beweises des genauen Unfallgeschehens. Dort wurde der Name des Zeugen nicht festghehalten, hier wurde kein Foto angefertigt oder eine bedeutsame Entfernung nicht vermessen. Vermeintlich irrelevantes wurde nicht vermerkt und ist oft nach vielen Monaten in einem Prozeß nur schwierig zu rekonstruieren und wirkt sich zu Lasten des Beweispflichtigen negativ aus.
Fazit: FIS-Regeln vor dem nächsten Pistenbesuch studieren und im Falle des Falles Beweise sichern bzw. sichern lassen.

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