Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Ehebrecher und Dektivkosten

Samstag, 01 März 2008 | Alter: 4 Jahre
Autor: Dr. Markus Walla, Rechtsanwalt in Dornbirn

Die Thematik ist in mehrerlei Hinsicht spannend und ist nicht nur den anwalts- und gerichtsserienkundigen Lesern wohl bekannt. Gemeint ist die Frage nach der Treue des Ehepartners und wie potentiellen Ehebrechern(innen) mit Hilfe eines gefinkelten Detektives auf die Schliche gekommen wird; Beweisfotos selbstverständlich inklusive.
Manch einer hat jedoch vielleicht auch schon selbst einschlägige Erfahrungen mit entsprechender Rollenverteilung durchleben oder –leiden müssen. Viele werden zumindest sich ernsthaft Gedanken über die Beauftragung eines Detektives in einer solchen Situation gestellt haben. Bei einer Scheidungsrate von beinahe 50% drängt sich dieser Schluß jedenfalls auf. Wer bezahlt aber die Zeche dafür?
Geschütztes Rechtsgut:
Vom OGH ist außer Streit gestellt, daß die Ehe als ein auch gegennüber Dritten geschütztes Rechtsgut gesehen wird. Daraus resultierend wurden schon bisher sowohl der treuwidrige Ehepartner wie auch der (die) bei der Verletzung der ehelichen Pflichten „mitwirkende“ Dritte schadenersatzrechtlich zur Bezahlung der Detektivkosten zur Kassa gebeten. Dies aber nur soweit, als die Überwachung nicht offenkundig überflüssig, von vorherein aussichtslos und erkennbar unzweckmäßig oder rechtsmißbräuchlich war.
Sexuelles/freundschaftliches Verhältnis:
War diese Haftung in jenen Fällen unbestritten, in denen im weitesten Sinne ein sexuelles Verhältnis vorlag und dieses vom Detektiv aufgedeckt wurde, so ist die nunmehrige Sicht des OGH weitergehend. In einer ganz bestimmten Konstellation kann nämlich auch eine enge aber bloß freundschaftliche Beziehung diese Kostenersatzpflicht auslösen. Dies im wesentlichen dann, wenn der (die) Dritte den anderen Ehegatten im Unklaren über die (wenn auch nur freundschaftliche) Beziehung zum Ehepartner lässt bzw. sogar wahrheitswidrig diese Kontakte bestreitet und dadurch eben den Nachforschungsaufwand verursacht.

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