Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Einvernehmliche Scheidung

Samstag, 31 Dezember 2005 | Alter: 6 Jahre
Autor: Dr. Arnold Trojer, Rechtsanwalt in Dornbirn

In der Weihnachtszeit werden viele Ehen aufgrund verschiedener Umstände, die diese Zeit mit sich bringt, auf die Probe gestellt. Gestritten wird jedoch das ganze Jahr und so brachte das Jahr 2004 einen neuen Scheidungsrekord. Es standen 46 von 100 Ehen vor dem Scheidungsrichter. 89,1 % der Scheidungen erfolgten einvernehmlich. Ungeklärt bleibt bei dieser statistischen Beurteilung, wie viele Ehen derzeit noch bestehen, in denen die Ehegatten nicht mehr eine dem Wesen der Ehe entsprechende Lebensgemeinschaft führen, ihren eigenen Weg gehen und sich doch nicht zu einer Scheidung entschließen können. Oftmals werden als Gründe gegen eine Scheidung die Kinder oder die finanzielle Situation angegeben.
Der hohe Prozentsatz an einvernehmlichen Scheidungen lässt deutlich erkennen, dass die Zeit der langandauernden und kostenintensiven streitigen Ehescheidungen längst vorbei ist. Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist, dass sich beide Ehegatten über die wirtschaftliche Situation nach der Trennung Klarheit verschaffen. Zu einigen hat man sich in Bezug auf die Unterhaltszahlungen, auf die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, den Schulden, den Aufenthaltsort und das Erziehungsrecht der Kinder. Wenn sie sich darüber einig sind, können sie gemeinsam beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf einvernehmliche Scheidung stellen und dem Gericht eine schriftliche Scheidungsvereinbarung unterbreiten, in der die vorgenannten Punkte geregelt sind. Auch bei zunächst streitigen Scheidungen ist eine einvernehmliche Lösung immer noch möglich.
Die Beiziehung eines Anwaltes ist nicht nur bei streitigen, sondern auch bei einvernehmlichen Scheidungen jedenfalls vorteilhaft und zweckmäßig, damit die Eheleute sich über die ihnen zustehenden Rechte und Pflichten informieren können und dadurch für jeden Teil eine akzeptable Lösung gefunden werden kann.

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