Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Europäisches Mahnverfahren

Samstag, 26 November 2005 | Alter: 6 Jahre
Autor: Dr. Christoph Ganahl, Rechtsanwalt in Dornbirn

In der Vergangenheit kam es bei grenzüberschreitenden Sachverhalten häufig zu Problemen im Zusammenhang mit der effektiven Durchsetzung von Forderungen. Viele Unternehmer scheuten sich, selbst dem Grunde nach feststehende Ansprüche im europäischen Ausland durchzusetzen. Es herrschte Unsicherheit in Bezug auf die unterschiedlichen Rechtslagen, die zu erwartende Verfahrensdauer und die damit verbundenen Verfahrenskosten.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der grenzüberschreitenden Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen Geldforderungen sowie zur Verringerung der Verfahrenskosten wird nunmehr das sog. „Europäische Mahnverfahren“ eingeführt, das voraussichtlich am 01.01.2006 in Kraft treten wird. Mit dieser Verordnung wird der freie Verkehr Europäischer Zahlungsbefehle in allen Mitgliedsstaaten durch die Festlegung von Mindestvorschriften ermöglicht. Einer der Vorteile des neuen Verfahrens liegt darin, dass die bisher erforderlichen Zwischenverfahren, mit denen ein in einem Mitgliedssaat erwirkter Exekutionstitel in einem anderen Mitgliedsstaat für vollstreckbar erklärt werden musste, in Zukunft entfallen werden. Die Verordnung sieht zwingend die Verwendung spezieller Formblätter vor, in die lediglich die Parteien, das zuständige Gericht und die geltend gemachte Forderung aufzunehmen sind. Das angerufene Gericht hat den beantragten Zahlungsbefehl zu prüfen und dem Anspruchsgegner mit der Möglichkeit zuzustellen, binnen 30 Tagen Widerspruch zu erheben.
Bereits am 21.10.2005 wurde der sog. „Europäische Vollstreckungstitel“ eingeführt. Auch durch dieses Rechtsinstitut sollen rechtskräftig festgestellte Ansprüche in den Mitgliedsstaaten einfacher, effektiver und kostengünstiger durchgesetzt werden können.
Es empfiehlt sich daher jedenfalls, zur Prüfung der Durchsetzungsmöglichkeiten einer Forderung im europäischen Ausland eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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