Fällt das Zahnarztmonopol?
Autor: Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz
Seit einigen Jahren bemüht sich ein namhaftes österreichisches Unternehmen, die Genehmigung für die Errichtung von Zahnkliniken im Raum Wien und in den Landeshauptstädten zu bekommen. Es sei ihr Ziel auch auf diesem Gebiet, wie im Bereich Augenoptik und Hörgeräte, Top-Qualität zu günstigen Preisen anzubieten, so der Firmenchef.
Die Kammern sind dagegen. Sowohl die Ärztekammer als auch in der Folge die Zahnärztekammer argumentierten gegen diese Absicht, da es kein Bedarf für ein solches Anbot gäbe. Der Chef des Unternehmens sieht dies naturgemäß anders: Der ganze Zahntourismus nach Ungarn werde schlagartig nicht mehr notwendig sein, wenn sie mit ihrem Ansinnen durchdringe. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof die endgültige Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof übertragen. Dieser hat nun darüber zu entscheiden, ob die von den Kammern vorgeschlagene Art der Bedarfsprüfung einen Zugang zum Markt quasi unmöglich macht oder nicht.
Der per Gesetz beschränkte Zugang zum Markt könnte fallen. Es gibt nicht wenige Fachleute, die prophezeien, dass das Unternehmen Erfolg haben könnte, weil dieses offenbar protektionistisch ausgelegten Gesetze die Grundfreiheiten der Europäischen Union und die Mündigkeit der österreichischen Konsumenten angreifen würden, um bestehende Strukturen zu konservieren.
Ob das Zahnärztemonopol tatsächlich fällt, wird man freilich erst in zwei Jahren erfahren. Bis dahin wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes erwartet. Über den Anlassfall hinaus könnte eine entsprechende Entscheidung weitreichende Folgen für andere restriktiven Zulassungsverfahren haben.

