Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Fest der Liebe?

Samstag, 23 Dezember 2006 | Alter: 5 Jahre
Autor: Dr. Anita Einsle, Rechtsanwältin in Bregenz

Für viele Familien ist die Weihnachtszeit keineswegs die stillste Zeit im Jahr. Statt friedvollem Zusammensitzen vor dem Weihnachtsbaum gibt es in vielen heimischen Wohnzimmern herbe verbale Auseinandersetzungen bis hin zu Schlägen und Tritten. Meist sind Frauen und Kinder die Opfer solcher Auseinandersetzungen.
Durch eine sogenannte einstweilige Verfügung kann die Ausweisung aus der Wohnung und der unmittelbaren Umgebung erreicht werden, wenn das weitere Zusammenleben durch einen körperlichen Angriff, eine Drohung mit einem solchen oder sonstiges Verhalten (zB Trunksucht, schikanöses Benehmen) unzumutbar ist. Die Ausweisung richtet sich gegen nahe Angehörige, wozu auch Lebensgefährten gehören. Neben der Wohnung und der unmittelbaren Umgebung kann auch der Aufenthalt an bestimmten Orten (zB Arbeitsplatz, Kindergarten, Schule) verboten werden. Notwendig für die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, welche grundsätzlich maximal drei Monate dauert, ist ein Antrag beim Bezirksgericht. Die Erlassung der einstweiligen Verfügung kann sogar ohne Anhörung des Auszuweisenden erfolgen. Die Kosten sind im Falle der Erlassung der einstweiligen Verfügung vom Auszuweisenden zu tragen.
Eine andere Möglichkeit zum Schutz vor Gewalt ist die Wegweisung und das Betretungsverbot durch Sicherheitsbehörden. Diese können eine Person, die einen gefährlichen Angriff auf das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit eines anderen ausübt, aus der Wohnung sowie deren unmittelbarer Umgebung wegweisen und jener Person das Betreten dieses Bereiches untersagen. Dabei können dem Wegzuweisenden alle Schlüssel zur Wohnung abgenommen werden. Das Betretungsverbot endet nach zehn Tagen. Wenn in dieser Zeit ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gestellt wird, endet das Betretungsverbot mit der Entscheidung über die einstweilige Verfügung, spätestens jedoch nach 20 Tagen.
Ich wünsche allen Lesern ein friedvolles und gewaltfreies Weihnachtsfest!

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