Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Freier Universitätszugang

Samstag, 14 Mai 2005 | Alter: 7 Jahre
Autor: Dr. Christoph Ganahl, Rechtsanwalt in Dornbirn

Der freie Zugang zu den österreichischen Universitäten wurde im Rahmen der laufenden Diskussion über die Bildungsreform auf politischer Ebene wiederholt ausdrücklich bekräftigt.
Die Europäische Kommission vertritt jedoch im Rahmen einer beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Klage die Ansicht, dass die österreichischen Bestimmungen über den Zugang zum Universitätsstudium diskriminierend sind. Wurde in einem anderen Mitgliedsstaat ein Schulabschluss erworben, seien dadurch andere Voraussetzungen als für die Inhaber von in Österreich erworbenen Abschlüssen vorgesehen. Insbesondere deutschen Studenten, die in ihrem Heimatstaat aufgrund des dort geltenden „Numerus clausus“ - Systems zu einer Studienrichtung nicht zugelassen werden, wird dadurch der Zugang zu den österreichischen Universitäten verwehrt.
Die beklagte Republik Österreich hält die derzeitige Rechtslage für gerechtfertigt. Erstens wahre sie die Einheitlichkeit des österreichischen Bildungssystems, insbesondere das politische Ziel eines unbeschränkten öffentlichen Zugangs zur Hochschulbildung. Zweitens entspreche sie dem Erfordernis, einen Missbrauch des Gemeinschaftsrechts zu verhindern. Den eigentlichen Grund, nämlich die Finanzierbarkeit des österreichischen Bildungssystems hat Österreich in seiner Stellungnahme nicht geltend gemacht.
Der Generalanwalt beim EuGH, der die Entscheidung des Gerichtshofes vorbereitet, hält die österreichischen Argumente für nicht überzeugend. Er vertritt die Ansicht, dass Österreich einer überhöhten Nachfrage nach Zulassung durch den Erlass spezifischer, nicht diskriminierender Maßnahmen (z.B. Einführung des „Numerus clausus“) begegnen könne. Aus diesem Grund verstoße Österreich mit der derzeitigen Rechtslage gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag.
Sollte sich der EuGH der Rechtsansicht des Generalanwalts anschließen, wäre dies mit gravierenden Auswirkungen auf das österreichische Bildungssystem, insbesondere in finanzieller Hinsicht verbunden. Der freie Hochschulzugang in der jetzigen Form ist entgegen aller politischer Versicherungen nicht gewährleistet.

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