Gefährliche Selbsthilfe
Autor: Dr. Clemens Ender, Rechtsanwalt in Feldkirch
Unter Gewährleistung versteht man die Haftung des Schuldners für Mängel, welche die Leistung bei ihrer Erbringung aufweist. Dies gilt bei entgeltlichen Verträgen, sohin z.B. bei Kauf- oder bei Werkverträgen (Leistungen eines Handwerkers).
In einem konkreten Fall stellte nach dem Kauf einer Eigentumswohnung die Käuferin fest, dass das Dach undicht ist. Jahre zuvor wurde das Dach umgebaut, allerdings unfachmännisch. Der Verkäufer hat das gegenüber der Käuferin nicht erwähnt. Da die Wohnung ohnedies umgebaut wurde, ließ die Käuferin das Dach gleich mitrichten. Ein, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) jüngst festgestellt hat, womöglich teurer Fehler!
Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrages (wenn der Mangel nicht nur geringfügig ist) verlangen. Es besteht aber vorerst nur ein Anspruch auf Verbesserung oder Austausch der Sache zu. Der Schuldner soll nach dem Willen des Gesetzgebers dadurch die Möglichkeit erhalten, den Mangel selbst (kostengünstig) zu beheben oder beheben zu lassen. Nur wenn der Schuldner den Mangel nicht binnen angemessener Frist behebt, dies verweigert oder die Behebung unzumutbar wäre, kommen Preisminderung oder Vertragsaufhebung in Frage.
Im vorliegenden Fall hat die Käuferin dem Verkäufer nicht die Möglichkeit eingeräumt, das Dach selbst abzudichten oder abdichten zu lassen. Sie hat eigenmächtig einen Handwerker damit beauftragt und verlangt nun Preisminderung. Ob der Verkäufer ihr die Kosten des Handwerkers ersetzen muss, ist fraglich. Der OGH lässt diese Frage offen. Kann die Käuferin im weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht nicht beweisen, dass der Verkäufer auf sein Verbesserungsrecht verzichtet hat - was von ihr behauptet wird - geht sie womöglich leer aus!
Die Spielregeln der Gewährleistung sind zum Teil tückisch. Rechtzeitige fachkundige Beratung kann sich deshalb bezahlt machen!

