Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf

Samstag, 08 April 2006 | Alter: 6 Jahre
Autor: Dr. Christoph Schneider, Rechtsanwalt in Bludenz

Auch bei einem Kauf zwischen Privatleuten unterliegt der Verkäufer den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Tritt ein Mangel innerhalb sechs Monaten nach Übergabe auf, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe des Wagens noch nicht vorhanden war. Nach Ablauf dieser Frist hat der Käufer zu beweisen, dass das Fahrzeug schon bei Übergabe mangelhaft gewesen ist, allfällige Beweisschwierigkeiten gehen zu Lasten des Käufers.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) vertritt in ständiger Rechtsprechung die Meinung, „dass die dem Alter und der Kilometerleistung entsprechenden Verschleiß- und Abnützungserscheinungen des Fahrzeugs keine Sachmängel sind, weil sie zu seiner gewöhnlichen Beschaffenheit gehören“. Wenn also ein Fehler auf Verschleiß- und Abnützungserscheinungen zurückzuführen ist, hat der Verkäufer keine Gewähr zu leisten. Wird ein Fahrzeug bei einem Händler gekauft, nimmt der OGH an, dass dieser die Fahrbereitschaft und die Verkehrs- und Betriebsicherheit zumindest schlüssig zugesichert und dafür Gewähr zu leisten hat.
War ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden, muss der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen zu beheben. Nur dann, wenn das nicht möglich ist oder verweigert wird, kann der Käufer Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrages verlangen. Letzteres ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Mangel nicht nur geringfügig ist.
Gewährleistung muss bei Fahrzeugen innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe geltend gemacht werden. Ist der Kaufpreis bereits bezahlt, ist dazu eine Klage notwendig. Die bloße schriftliche Anzeige genügt nicht.
Bei einem Privatkauf können die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen abgeändert oder überhaupt ausgeschlossen werden. Ein Händler ist in jedem Fall an die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmunen gebunden, die Gewährleistungsfrist kann auf ein Jahr verringert werden. In jedem Fall muss dies jedoch ausdrücklich vereinbart werden.

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