Internationaler Frauentag
Autor: Dr. Anita Einsle, Rechtsanwältin in Bregenz
Bereits seit 1979 gibt es in Österreich ein Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft. Dieses legt fest, dass im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden darf. Das gilt insbesondere
- bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
- bei der Festsetzung des Entgelts
- bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, die kein Entgelt darstellen
- bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung
- beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen
- bei den sonstigen Arbeitsbedingungen und
- bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Das Gleichbehandlungsgesetz stellt insbesondere auch für Frauen eine Möglichkeit der Durchsetzung ihrer Interessen dar. Der Beweis der Diskriminierung ist allerdings oft schwer zu erbringen.
Frauensituation in Vorarlberg:
In Vorarlberg sind mehr als die Hälfte der Bevölkerung Frauen, nämlich 50,7 %. Das Bildungsniveau der Frauen stieg in den letzten Jahrzehnten stark an, sodass inzwischen die Mehrzahl der Maturanten und Studierenden Frauen sind. Auch die Berufstätigkeit von Frauen nimmt kontinuierlich zu, was insbesondere auf den Anstieg von Teilzeitbeschäftigungen zurückzuführen ist. An der Tatsache, dass Hausarbeit immer noch weitgehend Frauenarbeit ist, ändert auch die Erwerbstätigkeit einer Frau meist nur wenig.
Gemäß dem vom Weltwirtschaftsforum veröffentlichen „Global Gender Report 2006“ steht Österreich an achtletzter Stelle, was „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ betrifft. In Vorarlberg erzielen Frauen als Angestellte in der Privatwirtschaft 63 % des mittleren Männereinkommens. Auch beim Einkommensunterschied erkennt man, dass die rechtlichen Grundlagen zur Gleichbehandlung der Frauen zwar weitgehend gegeben sind. Zur Verbesserung der tatsächlichen Frauensituation bedarf es jedoch noch zahlreicher Maßnahmen.

