Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Juristendeutsch

Samstag, 06 Oktober 2007 | Alter: 5 Jahre
Autor: Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

Die Sprache der Juristen ist eigenartig, im Volksmund heißt sie Juristendeutsch und jeder weiß sofort, was gemeint ist. Antiquiertes Kauderwelsch, für Normalsterbliche unverständlich, Geheimwissenschaft: Diese Vorwürfe müssen sich Juristen gefallen lassen. Was haben sie zu ihrer Verteidigung vorzubringen?
Wer einen Vertrag verfasst oder ein Gesetz entwirft, muss rechtliche Inhalte vermitteln, wobei die Juristerei eine Wissenschaft ist und keine Wissenschaft ohne Fachbegriffe auskommt. Aber das Recht dient auch den Menschen; es ist dazu da, Regeln für das zivilisierte Zusammenleben aufzustellen. Rechtstexte müssen daher für alle Menschen, auch Nichtjuristen, verständlich sein.
Gesetze als Denksportaufgaben
Diesen Anspruch stellt auch der Verfassungsgerichtshof an unsere Gesetze. Ihr Inhalt muss der breiten Öffentlichkeit klar sein, „Otto Normalverbraucher kann sonst die Gesetze nicht einhalten“. Die Verfassungsrichter heben daher Vorschriften auf, die nur versteht, wer „eine gewisse Lust zum Lösen von Denksportaufgaben“ hat.
Verträge: Schlechte Formulierung – ungünstige Auslegung
Auch Verträge müssen sich im Streitfall einer strengen Verständlichkeitsprüfung stellen: Wenn zwei über den Inhalt ihres Vertrags streiten, muss der Richter zuerst herausfinden, was die beiden Vertragspartner damals ausmachen wollten. Ist das nicht möglich, setzt der Richter fest, was Sache ist. Wer die schlechte Formulierung vorgeschlagen hat, muss mit der für ihn ungünstigsten Auslegung rechnen.
Für klare Rechtstexte sprechen also handfeste juristische Argumente. Daneben gibt es noch einen weiteren und wichtigen Grund: Kundenorientierung. Wie fühlt sich ein mit hübschen Hochglanzbroschüren gewonnener Kunde, wenn er sich nachher seitenlangen und kleinstgedruckten AGBs „unterwerfen“ muss? Bestehen Sie daher darauf, dass „Ihr“ Vertrag verständlich abgefasst wird.

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