Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Kindesentführung

Samstag, 12 Februar 2005 | Alter: 7 Jahre
Autor: Dr. Wilfried Ludwig Weh, Rechtsanwalt in Bregenz

Der Fall der Entführung der kleinen Yasemin hat schlagartig zwei Übereinkommen in den Mittelpunkt gerückt, obwohl diese schon viele Jahre in Kraft sind. Das „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“ und das „Europäische Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Sorgerechtsentscheidungen“ verfolgen das Ziel, eigenmächtige Wohnsitzveränderungen von Kindern zu verhindern. Wo das Kind zuletzt mit beiden Eltern gemeinsam oder mit dem obsorgeberechtigten Elternteil gelebt hat, dort liegt sein Lebensmittelpunk. Die Behörden und Gerichte am Ort dieses Lebensmittelpunkts sind allein zuständig, weitere Entscheidungen über das Sorgerecht zu treffen. Die Übereinkommen unterstützen auch die internationale Durchsetzung von Sorgerechtsentscheidungen.
Die Zielsetzung der Übereinkommen ist, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern und die Lebensverhältnisse der Kinder möglichst zu stabilisieren. Wer sich auf das Risiko einer Wohnsitznahme am ausländischen Wohnsitz des Ehegatten oder Lebenspartners einlässt, muss sich bewusst sein, im Trennungsfalle vor den dortigen Behörden und Gerichten um das Sorgerecht kämpfen zu müssen.
Tendenziell begünstigen die beiden Übereinkommen Einwanderungsländer wie Österreich. Die Übereinkommen sind menschenrechtlich unbedenklich, weil sie den Aufenthaltsort der Kinder stabilisieren und damit gesamthaft betrachtet im Interesse der Kinder liegen. Österreich ist bereits vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil es eine Kindesrückführung durch Zögerlichkeit sabotiert hat.
Die wichtigste Lehre aus dem Fall Yasemin ist die: Wer sich auf das Risiko einlässt im Ausland Kinder aufzuziehen, "heiratet" auch die fremde Rechtsordnung mit. Eigenmächtige Rechtsdurchsetzung ist die falsche Antwort. Richtig wäre, vorher rechtskundigen Rat einzuholen.

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