Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Laienrichter im Strafverfahren „ausgeleiert“?

Samstag, 13 November 2004 | Alter: 8 Jahre
Autor: Mag. Martin Mennel, Rechtsanwalt in Feldkirch

Über Schuld / Unschuld entscheiden bei schweren Straftaten das Schöffengericht, dem zwei Laienrichter und zwei Berufsrichter angehören, oder die Geschworenenbank, die aus acht Laienrichtern besteht.

Der Staat hat - wie immer - kein Geld. In der Strafprozessnovelle 2005 ist nunmehr vorgesehen, bei den Schöffengerichten einen Berufsrichter einzusparen. Die Diskussion geht jedoch in die entgegen gesetzte Richtung: Sollen nicht die Laien eingespart werden?

Gegner der Laiengerichtsbarkeit gibt es viele. Die Laienrichter selber, die für ihre Staatsbürgerpflicht kein Verständnis aufbringen. Berufsrichter, die vermeinen, die Laienrichter seien nur Hemmschuh und höchst überflüssig. Die zentrale Kritik, auch von Uni-Professoren, ist aber die mangelnde Kompetenz der Laienrichter.

Die Richtertätigkeit besteht darin, Beweise aufzunehmen, diese richtig zu werten, um dann den Sachverhalt festzustellen. Danach ist auf Grundlage dieses Sachverhaltes zu entscheiden, ob jemand schuldig zu sprechen ist oder nicht. Sind zur Bewältigung dieser Aufgaben die Laienrichter tatsächlich ungeeignet?

Mitnichten. In Sachen Beweiswürdigung wird ein Berufsrichter (zumindest theoretisch) gar nicht ausgebildet; dieses Fach wird bei uns an den Universitäten nicht gelehrt. Der Richter kann sich zwar auf seine Erfahrung berufen, wobei Erfahrung - erfahrungsgemäß - auch falsch sein kann.

In Fragen der Rechtsanwendung ist der Berufsrichter aufgrund seiner Ausbildung überlegen. Daraus sollte sich jedoch kein Problem ergeben. Die Berufsrichter sind nämlich verpflichtet, die Laienrichter entsprechend rechtlich zu belehren.
Deshalb: Nicht die Laienrichter haben "ausgeleiert", sondern die Berufsrichter sind gefordert, die Laien entsprechend aufzuklären und zu informieren. Die Praxis zeigt auch, dass die Laiengerichtsbarkeit keine wesentlichen Probleme aufwirft, sondern ganz im Gegenteil unter Anleitung der Berufsrichter bestens funktioniert.

Die Kritiker seien gemahnt: In einem funktionierenden Rechtsstaat sollte jeder verstehen, was Recht / Unrecht ist, warum nicht die Laienrichter?

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