Licht am Tag
Autor: Dr. Martin Kloser, Rechtsanwalt in Hard
In den vergangenen Jahren hat wohl kaum eine Novelle im Verkehrsrecht so viele Diskussionen ausgelöst, wie die Verpflichtung, auch am Tag an Kraftfahrzeugen das Licht einzuschalten.
Diese Verpflichtung gilt seit 15.11.2005 gleichermaßen für PKW, LKW und Busse. Ausgenommen sind lediglich Oldtimer, die über keine entsprechende Lichtanlage verfügen, Straßenbahnen und Baustellenfahrzeuge, die nur auf der Baustelle verwendet werden.
Bei den meisten Fahrzeugen wird das Abblendlicht als Tageslicht zu verwenden sein. Dies bedeutet freilich, dass unnötigerweise auch das Rücklicht brennt. Grundsätzlich erlaubt sind auch spezielle Tagfahrleuchten. Angesichts der kurzen Frist bis zum Inkrafttreten des Gesetzes verfügen die meisten Fahrzeuge noch nicht über eine solche Einrichtung. Nebelscheinwerfer sind nunmehr grundsätzlich auch am Tag erlaubt, reichen für sich allein als Tagfahrlicht jedoch nicht aus. Wer im Stau steht, darf das Licht abschalten, weil es nur während des „Fahrens“ zwingend brennen muss.
Sollte einmal das Licht bei Tag ausfallen, kann sicher auch ohne Beleuchtung bis zur nächsten Werkstätte weiter gefahren werden. Man riskiert in dieser Situation jedoch eine Verwaltungsstrafe von € 15,00. Diese wird voraussichtlich ab 15.04.2006 auch tatsächlich exekutiert werden. Der Ausfall des Lichtes bei Tag rechtfertigt allerdings nicht ein Anhalten auf dem Pannenstreifen einer Autobahn, da es sich dabei um kein „Gebrechen“ handelt.
Spannend ist darüber hinaus die Frage, welche Bedeutung Licht am Tag im Schadenersatzrecht erhalten wird. Beispielsweise ist denkbar, dass ein Kfz-Lenker ohne Licht am Tag in Zukunft bei einem Verkehrsunfall ein Mitverschulden angelastet wird. Bei einem Verkehrsunfall könnten die finanziellen Folgen eines Verstoßes also deutlich größer sein, als die verwaltungsstrafrechtliche Geldbuße.
Im Übrigen soll die Wirksamkeit von Licht am Tag auf die Verkehrssicherheit nach zwei Jahren durch wissenschaftliche Studien belegt und aufgrund dieser Erkenntnisse neue Vorschläge erarbeitet werden.

