Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Messungen mit Lasergeräten

Samstag, 04 Februar 2006 | Alter: 6 Jahre
Autor: Dr. Reinhard Pitschmann, Rechtsanwalt in Feldkirch

Immer wieder wurde auch von Rechtsanwälten gegenüber den Behörden darauf hingewiesen, dass Lasergeräte fallweise falsche Ergebnisse liefern.
Die Lasermessgeräte an und für sich funktionieren sehr wohl. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass zur Bedienung dieser Messgeräte eben Personen herangezogen werden, die diese nicht immer fehlerfrei bedienen. Der ADAC (Deutschland) hat in einer langen Testreihe nunmehr überprüft, ob aufgrund unkorrekter Justierung oder Bedienungsungenauigkeiten bei besonderen Verkehrssituationen ein Messwert immer zuverlässig angezeigt wird und auch dem entsprechend anvisierten Fahrzeug zugeordnet werden kann.
Hier ist es tatsächlich auch zu falschen Ergebnissen gekommen, wenn etwa ein Pkw bei einer Frontmessung nicht präzise am Kennzeichen mit dem Laserstrahl getroffen wurde und dahinter oder unmittelbar daneben auch ein anderes Fahrzeug gefahren ist. Zuordnungsfehler können beispielsweise auch dann entstehen, wenn der Laserstrahl durch den Innenraum des anvisierten Pkws hindurch auf ein nachfolgendes Fahrzeug mit einem guten Reflektor trifft. Auswirkungen auf Messergebnisse können auch stark verschmutze Kennzeichen haben. Auch musste festgestellt werden, dass 1,8 % aller Geräte defekt waren.
Es besteht somit mit Recht die Möglichkeit, Geschwindigkeitsangaben der Beamten - gemessen mit Lasermessgeräten - tatsächlich in Zweifel zu ziehen. Wesentlich ist jedoch, im Detail die Messsituation des gemessenen Fahrzeuges zu kennen. Es muss auch bekannt sein, ob bei der Messung insbesondere andere Verkehrsteilnehmer - die eine andere Fahrgeschwindigkeit hatten - im unmittelbaren Nahebereich des eigenen Fahrzeuges waren. Auch sollte klar sein, wie die Positionierung des messenden Beamten war und in welchem Winkel gemessen wurde.
Es ist jedoch unbedingt darauf hinzuweisen, dass der große Teil der Messergebnisse auch in der Testreihe einwandfreie Ergebnisse geliefert und die Messfehler und Ungenauigkeiten nur Einzelfälle betroffen hat.

Vorarlberger Rechtsanwaltskammer | Marktplatz 11 | 6800 Feldkirch | Österreich
T 05522 71122 | F 05522 71122 - 11 | E-Mail | Impressum