Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Mietvertragsklauseln Teil 3

Samstag, 10 März 2007 | Alter: 5 Jahre
Autor: Dr. Sepp Manhart, Rechtsanwalt in Bregenz

Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung vom 11.10.2006, 7 Ob 78/06 f, Klauseln in Mietverträgen als nichtig und rechtlich unwirksam festgestellt.

Umbauarbeiten im Mietobjekt:
Es ist gröblich benachteiligend und daher unwirksam, wenn in Mietverträgen jegliche, auch nur geringfügige bauliche Veränderung verboten wird, wenn sie für die vereinbarungsgemäße Verwendung des Objekts erforderlich und leicht wieder zu beseitigen ist und keine wichtigen Interessen des Vermieters – wie insbesondere die Substanz des Hauses oder das äußere Erscheinungsbild oder Interessen anderer Mieter – beeinträchtigt. Darunter fällt etwa die Modernisierung des Bades.
Erheblichere Umbauarbeiten darf der Vermieter von seiner Zustimmung abhängig machen und in Privatverträgen vereinbaren, dass diese bei Vertragsbeendigung ohne Entschädigung in sein Eigentum übergehen. Ausgenommen hievon sind notwendige Investitionen – die der Vermieter hätte machen müssen, um die Wohnung bewohnbar zu machen – sowie Verträge im Anwendungsbereich der Mietrechts- und Konsumentenschutzgesetze.

Aufrechnungsverbot:
Eine Bestimmung, die dem Mieter die Aufrechnung eigener Forderungen gegen fällige Mieten und Betriebskosten oder die (berechtigte) Zurückhaltung dieser Zahlungen verbietet, ist unwirksam.

Kosten und Gebühren:
Es ist durchaus zulässig, die Vertragserrichtungskosten und Gebühren dem Mieter anzulasten. Diese sind jedoch genau zu benennen und nachvollziehbar zu machen; ansonsten wäre die Bestimmung unklar und gröblich benachteiligend und damit unwirksam.

In gedrängter Form konnten nur einige wenige der 39 Klauseln herausgegriffen werden. Die Fülle der möglichen Vertragsbestimmungen und deren unterschiedliche Behandlung in den Gesetzen zeigt, wie wichtig fachkundiger Rat gerade in Mietsachen ist. Hiefür ist der Rechtsanwalt auf Grund seiner umfassenden Ausbildung und seiner Kenntnis, welche Vertragsbestimmungen vor Gericht „halten“, der beste Ansprechpartner.

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