Ostern und Straßenverkehr
Autor: Dr. Anita Einsle, Rechtsanwältin in Bregenz
Die Karwoche und das Osterwochenende sind meist mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und zahlreichen Verkehrsunfällen verbunden. Die Sehnsucht vieler Menschen nach Kurzurlauben belastet unsere Straßen noch mehr als sonst. Berichte über Verkehrsunfälle prägen die Pressemeldungen zu Ostern.
Verkehrsunfälle führen wegen Streitigkeiten über den Ersatz von Sach- und Personenschäden oft zu zivilgerichtlichen Verfahren, bei welchen insbesondere das Verschulden der Beteiligten und die Höhe der Ansprüche geklärt werden. Der Prozesserfolg hängt vielfach von glaubwürdigen Zeugenaussagen und einem positiven Sachverständigengutachten ab.
Ein Verkehrsunfall kann auch strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen, wenn eine Person am Körper verletzt worden ist. Dies kann auch unbeteiligte Dritte durch Unterlassung der Hilfeleistung treffen.
Folgende Punkte sind bei einem Verkehrsunfall unbedingt einzuhalten:
o Verständigung der Polizei bei Verletzung von Personen
o Feststellung der Identität des Unfallgegners mittels Lichtbildausweis
o Festhalten von Namen und Adressen allfälliger Zeugen
o Notieren der Kennzeichen der beteiligten Kraftfahrzeuge
o Dokumentation des Unfallgeschehens (zB Fotos, Aufzeichnungen)
o Keine Veränderungen am Unfallort bis zum Eintreffen der Polizei
o Keine Schuldgeständnisse am Unfallort
o Bei Einvernahme durch die Polizei: Unterzeichnung des Protokolls erst nach sorgfältigem Durchlesen
o Schadensmeldung an Versicherung
o Fahrzeugreparatur erst nach Begutachtung durch Sachverständigen der gegnerischen Versicherung; sonst exakte Dokumentation des Schadens durch Reparaturwerkstätte
o Geltendmachung des Schadens binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (Verjährung)
Zur rechtzeitigen Geltendmachung der gesamten Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall empfiehlt sich jedenfalls die möglichst rasche Konsultierung eines Rechtsanwaltes!

