Pflege von Angehörigen zu Hause
Autor: Dr.Michael Brandauer, Rechtsanwalt in Feldkirch
Mit 1. Juli 2007 tritt vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates das neue Hausbetreuungsgesetz in Kraft. Es wird eine neue Rechtsgrundlage für die bedarfsgerechte Rund-um-die-Uhr-Betreuung pflegebedürftiger Menschen zu Hause geschaffen.
Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt für die Betreuung von Personen in Privathaushalten, wobei die Betreuung im Rahmen einer selbständigen oder aber auch unselbständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Das Gesetz gilt, wenn die zu betreuende Person Anspruch auf Pflegegeld ab der Pflegestufe 3 hat. Zudem gilt das Gesetz, wenn zwar nur Anspruch auf Pflegegeld der Pflegestufen 1 oder 2 besteht, für die betroffene Person wegen einer nachweislichen Demenzerkrankung aber dennoch ein ständiger Betreuungsbedarf besteht. Zudem gilt dieses Gesetz nur, wenn nach einer Arbeitsperiode von höchstens 14 Tagen eine ununterbrochene Freizeit von mindestens der gleichen Dauer gewährt wird und wenn die vereinbarte Arbeitszeit mindestens 48 Stunden pro Woche beträgt sowie wenn die Betreuungskraft für die Dauer der Arbeitsperiode in die Hausgemeinschaft der zu betreuenden Person aufgenommen wird.
Neue Arbeitszeitregelungen: Für die Betreuungskräfte gilt grundsätzlich das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz – dies jedoch mit Ausnahme der dort vorgesehenen Bestimmungen zur Arbeitszeit, zur Entlohnung von Mehrarbeit sowie zu Bestimmungen für die Freizeit. Stattdessen sieht das neue Gesetz nur vor, dass die Arbeitszeit der Pflegekräfte in zwei aufeinander folgenden Wochen grundsätzlich 128 Stunden nicht überschreiten darf und dass die tägliche Arbeitszeit durch Ruhepausen von insgesamt mindestens drei Stunden zu unterbrechen ist (wobei mindestens zwei Ruhepausen von 30 Minuten ununterbrochen zu gewähren sind). Darüber hinaus dürfen solche Pflegekräfte während jedes Zeitraumes von 24 Stunden insgesamt weitere 10 Stunden nicht in Anspruch genommen werden.
Das Gesetz enthält zudem Bestimmungen zur Sicherung der Pflegequalität und der Verschwiegenheit.

