Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Prüfpflicht eines Betreibers einer Homepage

Samstag, 24 März 2007 | Alter: 5 Jahre
Autor: Dr. Günter Flatz, Rechtsanwalt in Schruns/Feldkirch

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jüngst in einer Entscheidung ausgesprochen, dass den Betreiber einer Homepage, der ein Forum zur Eintragung von Kommentaren zur Verfügung stellt, eine Prüf- und Beobachtungspflicht trifft, auch wenn er auf den Inhalt der Eintragung keinen Einfluss hat. Grundsätzlich kann nämlich derjenige, der ein Online-Forum oder ein Online-Gästebuch im Internet betreibt, als Verbreiter von Tatsachen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn die veröffentlichten Inhalte rechtswidrig sind. Der Betreiber eines Online-Gästebuches ist daher verpflichtet, den Inhalt des Gästebuches zu überwachen und Beiträge zu löschen, wenn diese Rechte Dritter offensichtlich verletzen.
Prüfbericht nur unter bestimmten Voraussetzungen: Der OGH hob jedoch auch hervor, dass es dem Betreiber zumeist im wirtschaftlichen Sinn unmöglich sein wird, die Fülle der in einem elektronischen Archiv gespeicherten Informationen auf allfällige Gesetzesverstöße zu prüfen. Ohne Hinweis des Verletzten auf einen Eingriff in seine Rechte oder der Aufforderung zur Entfernung könne eine Prüfpflicht des Betreibers daher nicht gefordert werden.
Besondere Prüfungspflicht: Bei einem entsprechenden Anlass gilt sogar eine besondere Prüfungspflicht des Betreibers eines Online-Gästebuches. Eine solche gilt, wenn dem Betreiber schon mindestens eine Rechtsverletzung durch einen Beitrag bekannt wurde und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch einzelne Nutzer konkretisiert.
Laufende Beobachtung: Nach dem bekannt werden einer Rechtsverletzung ist der Betreiber daher verpflichtet, die Beiträge im Online-Gästebuch laufend zu beobachten. Was unter „laufend zu beobachten“ zu verstehen ist, ließ der OGH jedoch offen. Es empfiehlt sich jedoch für einen Betreiber eines Online-Forums täglich einen Blick in dieses Forum zu werfen. Besonders dann, wenn ihm bereits eine Rechtsverletzung bekannt geworden ist.

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