Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Rechtswidrige Streiks?

Samstag, 24 Mai 2003 | Alter: 9 Jahre
Autor: Mag. Gernot Klocker, Rechtsanwalt in Dornbirn

Streiken hat in Österreich keine Tradition. Gesetze oder höchstgerichtliche Entscheidungen gibt es nicht. Ob die derzeitigen vom ÖGB organisierten Streiks zulässig sind, ist im Hinblick auf die möglichen rechtlichen Folgen interessant. Streik ist organisierter und planmäßiger Entzug der Arbeitskraft durch eine Mehrzahl von Arbeitnehmern. Die Unterscheidung zwischen arbeitsrechtlichem Streik und politischem Streik ist dabei von aktueller Bedeutung. Formell richtet sich der Streik immer gegen den Arbeitgeber. Beim politischen Streik ist der eigentliche Adressat jedoch der Staat. Die derzeitigen Streiks haben zum Ziel, die von der Regierung geplante Pensionsreform zu verhindern. Sie sind daher politische Streiks.

Die Frage der Rechtswidrigkeit eines politischen Streiks kann lediglich mit allgemeinen Rechtsgrundsätzen beantwortet werden. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat dazu eine Reihe von Rechtsgrundsätzen geschaffen. So darf der Streik den Staat nicht zu einer bestimmten hoheitlichen Aktivität zwingen. Diese Ansicht teilen auch namhafte österreichische Autoren. Demnach sind die gegenwärtigen politischen Streiks rechtswidrig, weil sie dazu dienen, durch Bestreikung des Arbeitgebers den Staat zu einer Maßnahme zu zwingen. Der streikende Arbeitnehmer verlässt unbefugt seinen Arbeitsplatz bzw er unterlässt ohne einen rechtmäßigen Hinderungsgrund seine Dienstleistung, wodurch der Tatbestand der beharrlichen Pflichtverletzung erfüllt ist. Der Arbeitgeber wäre daher zur Entlassung einzelner, mehrerer oder aller Streikender berechtigt.

Unter Zugrundelegung der allgemeinen Schadenersatzregeln können die durch die Streikmaßnahmen geschädigten Arbeitgeber den entstandenen Schaden gegen den ÖGB oder gegen die Streikenden geltend machen.

Im Hinblick auf die deutsche Rechtssprechung sowie auf namhafte Autoren des österreichischen Rechts ist die Haltung des ÖGB nur schwer verständlich: Auch wenn der ÖGB anderer Rechtsansicht ist, riskiert er, mit Schadenersatzklagen überhäuft zu werden und setzt seine Mitglieder dem Risiko einer Entlassung aus. Lediglich für uns Juristen ist positiv, dass in nächster Zeit mit einer gefestigten Streik-Rechtsprechung in Österreich zu rechnen ist.

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