Regiearbeiten am Bau
Autor: Dr. Helmuth Mäser, Rechtsanwalt in Dornbirn
Fast jeder „Häuslebauer“ weiß, dass nachträgliche Arbeiten am Bau notwendig werden können. Diese sogenannten Regiearbeiten können die Gesamtkosten des Bauprojektes erheblich erhöhen und dann zu einem Problem werden, wenn diese Kosten im Budget nicht einkalkuliert wurden.
Um sich vor solchen „Überraschungen“ zu schützen, kann folgendes empfohlen werden:
- Kontrollieren Sie den Bauvertrag, ob nicht versteckte „Anmeldefristen“ oder „Verfallsklauseln“ enthalten sind.
- Neben dem Studium des Vertrages, studieren Sie vorab den Bauplatz. Es kann nämlich sein, dass mit Erschwernissen und somit mit ursprünglich nicht kalkulierten Kosten gerechnet werden muss.
- Kontrollieren Sie ständig den Baufortschritt. Sie sollten Reaktionen stets schriftlich einbringen. Reagieren Sie bei verzögertem Baubeginn, bei Koordinierungsmängeln, verspäteter Planübergabe, bei nicht termingerecht fertig gestellten Vorarbeiten, sowie bei Arbeiten, die nicht Gegenstand der Vereinbarung sind.
- Dokumentieren Sie mit Aktenvermerken, Bautagesberichten, Baubuch, Fotos etc. Für eine allfällige, spätere Prozessführung kann dies entscheidend sein. Selbstverständlich sollten Sie regelmäßig Evaluierungen vornehmen. Lassen Sie sich auch von den Handwerkern die Feststellungen mit der Unterschrift bestätigen.
Allein durch ein systematisch geführtes „Baumanagement“ können Prozesse – eben weil diese für die Auftraggeberseite aussichtslos erscheinen – vermieden werden. Oder: Sollte es zu einem Prozess kommen, kann Ihr Vertreter auf ein fundiertes Material zurückgreifen, was die Chance, den Prozess zu gewinnen, erhöht.

