„Schaffa, schaffa, Hüsli kofa“
Autor: Dr. Markus Walla, Rechtsanwalt in Dornbirn
Die Entscheidung zur Anschaffung eines Baugrundstückes oder eines Hauses ist in finanzieller Hinsicht meist die Lebensentscheidung schlechthin. Wenn nach der teilweise jahrlangen Suche endlich das schmucke Anwesen in gewünschter Lage gefunden ist, sollte ob der Freude darüber dennoch der Blick für die abzuklärenden Fragen vor Vertragsabschluß geschärft bleiben.
Die Freude am erstandenen Bauland schwindet rasch, wenn die Frage der Zufahrt und der Versorgungsleistungen nicht geregelt ist. Auch die Innenstadtlage eines Hauses bietet keine Gewähr, daß bereits ein Anschluß an das öffentliche Kanalnetz vorliegt.
Nicht jede Dienstbarkeit/Belastung einer Liegenschaft ist verbüchert. In Vorarlberg ist die rechtliche Situation verschärft, als bis vor 10 Jahren zB. Geh- u. Fahrrechte gar nicht ins Grundbuch eingetragen werden konnten. Die Einsichtnahme in einen Grundbuchsauszug gibt daher noch keine abschlie-ßende Sicherheit über die rechtliche Situation Ihrer Liegenschaft.
Sicherung der Erschließung und Zufahrt: Einerseits ist u.a zu klären, ob die für das ins Auge gefaßte Objekt bzw. deren Nutzung notwendigen Anschlüsse und (Ab)Leitungen schon vorhanden sind oder zumindest bis zur Grundstückgrenze reichen und ob deren Erschließungskosten schon bezahlt sind. Unter Umständen bedarf es auch eines Durchleitungsrechtes auf dem Nachbargrundstück. Das gleiche gilt auch für die Zufahrt. Ein Grundstück ohne Zufahrt ist nicht viel wert, und die Berufung auf das sogenannte Notwegerecht ist nicht einfach und kann sehr kostspielig werden. Auf der anderen Seite sollte aber auch geklärt werden, wer allfällige Rechte (Geh- u. Fahrrechte, etc) an Ihrer Wunschliegenschaft besitzt.
Die Abklärung im Vorfeld mit professioneller Hilfestellung kann später viel Ärger und Geld sparen.

