Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Schenkungssteuer - was folgt?

Samstag, 01 September 2007 | Alter: 5 Jahre
Autor: Dr. Gerhard Willeit, Rechtsanwalt in Götzis

Wie in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet worden ist, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jüngst die Schenkungssteuer in der vorliegenden Form für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde für die Reparatur der Schenkungssteuer eine Frist bis zum 31.7.2008 eingeräumt.

Konsequenzen der VfGH-Entscheidung

Die Schenkungssteuer ist auf Grund des Erkenntnisses des VfGH nach wie vor, längstens jedoch bis zum 31.7.2008, unverändert zu berechnen. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, bis zum 31.7.2008 die Schenkungssteuer neu zu regeln. Theoretisch hat der Gesetzgeber auch die Möglichkeit, die derzeit aktuelle Regelung als Verfassungsbestimmung mit einer 2/3 Mehrheit im Parlament neu zu beschließen, sodass eine neuerliche Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht mehr möglich wäre. Sofern bis zum 31.7.2008 keine gesetzliche Neuregelung zustande kommt, fällt die Schenkungssteuer ab dem 1.8.2008 ersatzlos weg.

Einschätzung der weiteren Entwicklung

Dem Vernehmen nach laufen im Hintergrund bereits die Gespräche der Koalitionsparteien, um den ersatzlosen Wegfall der Schenkungssteuer zu verhindern. Tendenziell ist davon auszugehen, dass die Schenkungssteuer entweder novelliert oder durch eine andere Steuer ersetzt wird. Es ist allerdings auch davon auszugehen, dass eine neue gesetzliche Regelung nicht von heute auf morgen beschlossen wird. Es sollte sohin auch noch Zeit verbleiben, um auf eine neue Situation entsprechend reagieren zu können. Sofern eine Schenkung nicht dringend ist, kann derzeit noch etwas zugewartet werden. Für dringende Schenkungen empfiehlt es sich, fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um durch eine entsprechende vertragliche Gestaltung die zu bezahlende Steuer möglichst niedrig zu halten.

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