Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Schutz für Handwerker

Samstag, 04 März 2006 | Alter: 6 Jahre
Autor: Dr. Michael Brandauer, Rechtsanwalt in Feldkirch

Anfang nächsten Jahres werden markante Änderungen des Zivil- und Handelsrechtes in Österreich vorgenommen. Eine dieser Veränderungen betrifft den Schutz von Handwerkern am Bau. Dieser sich im Ausland zB in der Schweiz und Liechtenstein für Handwerker als sehr hilfreich bewährte Schutz, wird nunmehr teilweise auch in Österreich neu eingeführt.
Im Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist dann geregelt, dass der Unternehmer eines Bauwerks vom Werkbesteller ab Vertragsabschluss - für das noch ausstehende Entgelt - eine Sicherstellung bis zur Höhe eines Fünftels des vereinbarten Entgelts verlangen kann. Bei Verträgen, die innerhalb von drei Monaten zu erfüllen sind, kann die Sicherstellung bis zur Höhe von zwei Fünfteln des vereinbarten Entgelts betragen. Auf dieses Recht kann auch durch anderslautende Vereinbarungen nicht verzichtet werden.
Als Sicherstellung können Bargeld, Bareinlagen, Sparbücher, Bankgarantien oder Versicherungen dienen. Die Kosten der Sicherstellung hat der Bauhandwerker zu tragen, soweit sie pro Jahr 2 % der Sicherungssumme nicht übersteigen. Diese Sicherstellungen sind binnen angemessener Frist zu leisten. Kommt der Werkbesteller dem Verlangen des Bauhandwerkers auf Leistung einer Sicherstellung nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Bauhandwerker seine Leistung grundsätzlich verweigern und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist die Vertragsaufhebung erklären. Leider gelten diese Bestimmungen nicht, wenn der Werkbesteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
Die Bedeutung der gegenständlich neuen Schutzbestimmungen liegt sohin im Wesentlichen bei Verträgen zwischen zwei Unternehmern. Einen erheblichen und vor allem neuartigen Schutz erfährt sohin vor allem der (Sub)Handwerker, der sich gegen eine allfällige Insolvenz des Generalunternehmers konkret wird schützen können. Zur richtigen Umsetzung bzw. Erreichung dieser Sicherung empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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