Solvit - Wirksame Problemlösung im Binnenmarkt
Autor: Dr. Christoph Ganahl, Rechtsanwalt in Dornbirn
Trotz der umfassenden Bemühungen, die Funktionsfähigkeit des europäischen Binnenmarktes stetig zu verbessern, kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen, die auf eine unrichtige Anwendung der Binnenmarktvorschriften durch die nationalen Behörden zurückzuführen sind.
Netzwerk: Die Kommission hat daher in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten bereits im Jahre 2002 ein Online-Netzwerk zur Problemlösung namens „SOLVIT“ eingerichtet, welches den betroffenen Bürgern und Unternehmen Hilfestellung bei der Lösung von Problemen im innergemeinschaftlichen Verkehr gewähren soll.
Online-Datenbank: In Österreich ist die „SOLVIT-Stelle“ beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichtet. Ein Bürger oder Unternehmen kann sich mit seinem Problem an seine „Heimat-SOLVIT-Stelle“ wenden, welche zunächst zu prüfen hat, ob tatsächlich eine fehlerhafte Anwendung von gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften vorliegt. Die Beschwerde wird in weiterer Folge in einer „Online-Datenbank“ erfasst und an die „SOLVIT-Stelle“ jenes Mitgliedsstaates weitergeleitet, in dem das Problem aufgetreten ist. Diese Stelle hat sich dann des Problems anzunehmen, den Kontakt mit der zuständigen Behörde des betroffenen Mitgliedstaates herzustellen und in weiterer Folge zu versuchen, innerhalb einer 10-Wochen-Frist eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.
Klarstellend ist jedoch festzuhalten, dass der Rechtsweg auch für den Fall offen bleibt, wenn im Rahmen von „SOLVIT“ eine Beschwerde eingebracht wird. Die Kommission hat allerdings klar zu erkennen gegeben, das System der alternativen Streitbeilegung den anderen Möglichkeiten (z.B. Vertragsverletzungsverfahren) aufgrund der raschen und gemeinsam zu erarbeitenden Erledigungsmöglichkeiten grundsätzlich vorzuziehen.
Informationen über „SOLVIT“ und die Einreichung von Beschwerden in dieses System können unter ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm online abgerufen werden.

