Unternehmen (Verbände) vor das Strafgericht?
Autor: Mag. Martin Mennel, Rechtsanwalt in Feldkirch
Das Strafrecht ist durch den Grundsatz beherrscht, dass Menschen für begangene Taten bestraft werden. Das Strafrecht soll den Schutz der Rechtsgüter (zB Vermögen, Leib und Leben) durch Einwirkung auf menschliches Verhalten (Strafe bzw Strafdrohung) bewirken. Durch das Strafrecht soll daher (ähnlich den zehn Geboten) menschliches Verhalten so gesteuert werden, dass Rechtsgutsverletzungen nach Möglichkeit vermieden werden.
Ein Unternehmen kann nur durch Menschen handeln. Da menschliches Handeln bereits strafrechtlich erfasst ist, war bisher eine Bestrafung von Unternehmen (mit wenigen Ausnahmen) kein Thema. Bisher!
Nunmehr liegt der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit von Verbänden für mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz) vor. Dieser sieht vor, dass künftig auch Verbände (zB juristische Personen wie eine GmbH) im Rahmen des gerichtlichen Strafverfahrens verurteilt werden können, wenn im Rahmen der Tätigkeit des Verbandes von Personen, die für den Verband handeln, Straftaten begangen worden sind. Dieses Gesetz soll bereits mit 01.01.2005 in Kraft treten.
Als Strafe kommt Haft für Verbände natürlich nicht in Frage, weshalb Geldbußen vorgesehen sind, die sich an der Ertragslage orientieren und bis zu 15 % des Jahresumsatzes betragen können.
Sollte daher in einem Verband eine Straftat begangen worden sein, so könnte in Zukunft im Sinne des neuen Gesetzesentwurfes nicht nur der Übeltäter als Person, sondern auch der Verband vor Gericht gestellt und bestraft werden.
Ob es sich hier um eine "Geldbeschaffungsaktion" oder aber um eine sinnvolle gesetzliche Regelung zur Vermeidung deliktischen Verhaltens im Unternehmensbereich handelt, wird fachlich zu diskutieren sein. Die Geldbuße soll dem Staat zugute kommen. Als Alternative auf zivilrechtlichem Gebiet ist aber auch denkbar, den durch strafbare Handlungen Geschädigten gegenüber Verbänden höhere Ansprüche zuzubilligen oder überhaupt die Geldbuße diesen zukommen zu lassen.
Letztendlich ist aber die Frage, ob Unternehmen in Zukunft vor Gericht gestellt und bestraft werden sollen, eine politische Entscheidung. Man darf gespannt sein.

