Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Unternehmensstrafrecht

Samstag, 29 April 2006 | Alter: 6 Jahre
Autor: Dr. Gerhard Scheidbach, Rechtsanwalt in Feldkirch

Mit 1. Jänner 2006 ist das viel beachtete Verbandsverantwortlichkeitsgesetz in Kraft getreten. Erstmals können in Österreich neben natürlichen Personen auch Verbände strafgerichtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Verbände im Sinne des Gesetzes sind einerseits juristische Personen (GmbH und AG), andererseits Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), eingetragene Erwerbsgesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Ausgenommen sind dagegen der Bund, die Länder, Gemeinden und andere juristische Personen, soweit sie in Vollziehung der Gesetze handeln.
Hintergrund der Einführung des Gesetzes waren sicher auch jüngste Unfälle und Katastrophen, etwa das Bergbahnunglück von Kaprun. Betroffen von den Neuerungen sind vor allem risikoträchtige Branchen, wie etwa Liftbetreiber, das Bau- und Transportgewerbe, aber auch Restaurants, Spitäler, usw. Der Verband ist für eine Straftat verantwortlich, wenn Personen, die für ihn handeln, eine Straftat begangen haben und zwar entweder zu seinen Gunsten oder in Verletzung einer ihn treffenden Pflicht. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich, je nachdem, ob die Straftat von einem „einfachen“ Mitarbeiter oder einem Mitglied der Unternehmensführung begangen wurde. Verhängt werden Geldbußen, die - wie im allgemeinen Strafrecht - nach Tagessätzen bestimmt werden. Seit Anfang des Jahres ist z.B. nach der strafrechtlichen Verurteilung eines Arztes für einen folgenschweren Ärztefehler - neben der schon bisherigen zivilgerichtlichen Verantwortung - auch ein Strafverfahren gegen die Betreiber des Krankenhauses möglich.

Legal-Riskmanagement - Zwang zur Prävention.

Um einer Strafe und den damit einhergehenden hohen Kosten zu entgehen, sind Unternehmen nunmehr gezwungen, eine „Gefahrenplanung im gesetzlichen Bereich“ einzuführen. Unternehmen müssen in der Lage sein, Rechtsrisiken zu erkennen und auszuschließen. Letztendlich wird der Ausgang der ersten Prozesse die konkreten Auswirkungen des Gesetzes zeigen.

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