Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Verfassungsreform 2

Samstag, 18 August 2007 | Alter: 5 Jahre
Autor: Dr. Sepp Manhart, Rechtsanwalt in Bregenz

In der zur Begutachtung ausgesandten Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes werden umfassende Reformen der Verfassung selbst, aber auch des Verwaltungsrechts vorgenommen.

Verwaltungsgerichte: Es wird pro Bundesland und für die unmittelbare Bundesverwaltung je ein Verwaltungsgericht eingerichtet. Die Verwaltungsgerichte entscheiden nicht nur kassatorisch (Aufhebung von Bescheiden und Rückverweisung an die Behörde), sondern auch meritorisch (in der Sache selbst); gegen diese Entscheidungen kann wie bisher der Verfassungs- und/oder der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden. Die Einrichtung dieser insgesamt 10 Verwaltungsgerichte der Länder und des Bundes führt zu grundlegenden Änderungen des Rechtsschutzes im Verwaltungsverfahren:
• Der administrative Instanzenzug wird beseitigt. Gegen einen erstinstanzlichen Bescheid kann statt wie bisher an die Oberbehörde nur noch ein Rechtsmittel an das Verwaltungsgericht erhoben werden. Ausnahmen können durch die Ausführungsgesetze im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden oder der sonstigen Selbstverwaltungskörper geschaffen werden.
• Infolgedessen gibt es keine Vorstellung gegen Gemeindeentscheidungen an die Aufsichtsbehörde mehr.
• Sämtliche bestehenden Kollegialenbehörden mit richterlichem Einschlag werden beseitigt – beim Bund 27 Behörden, darunter auch die Berufungsbehörden in Disziplinarsachen, und in den Ländern die entsprechenden Berufungsbehörden, in Vorarlberg der Agrarsenat (Bundesbehörde) und die Straßenkommission, nicht jedoch die Grundverkehrslandeskommission (da 1. Instanz).

Schließlich ist auf 26 Seiten Gesetzestext eine umfassende Rechtsbereinigung vorgesehen wonach u.a.
• verfassungsgesetzliche Bestimmungen sowohl in der Verfassung als auch in einfachen Bundesgesetzen als nicht mehr geltend festgestellt oder aufgehoben werden und
• Bundesverfassungsrecht bzw. Verfassungsbestimmungen in einfachen Bundesgesetzen zu einfachem Bundesrecht wird.

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