Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Verlassenschaftsabhandlung durch den Rechtsanwalt

Samstag, 19 November 2005 | Alter: 7 Jahre
Autor: Dr. Egon Kasseroler, Rechtsanwalt in Nenzing, Feldkirch

Es ist in der Bevölkerung hinlänglich bekannt, dass zur Erlangung einer Erbschaft die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich ist. Nur wenig bekannt ist jedoch, dass die Erben dieses Verfahren mit einem gemeinsam beauftragten Rechtsanwalt selber abwickeln können. Das Verlassenschaftsverfahren wird damit sozusagen zur ganz privaten Angelegenheit der Erben.
Die erforderlichen Maßnahmen können mit dem gemeinsamen Vertreter nicht nur in der gewohnten Umgebung (vielleicht sogar in den eigenen Räumlichkeiten) besprochen, auch der zeitliche Ablauf des Verfahrens kann vollkommen frei festgelegt werden. Eine rasche Erledigung ist somit möglich und das Entstehen unsicherer Rechtsverhältnisse wird dadurch vermieden.
Nicht immer sind die Erben mit einer Teilungsanordnung in einem Testament oder gar mit den Folgen der gesetzlichen Erbfolge einverstanden. Die Erben sind jedoch nicht unbedingt daran gebunden. Noch während des Verlassenschaftsverfahrens ist der Anwalt den Erben bei der Umsetzung ihrer eigenen Vorstellungen behilflich. Mit einem sogenannten Erbteilungsübereinkommen können umfangreiche Verträge außerhalb des Verlassenschaftsverfahrens und somit zusätzliche Kosten und Steuern eingespart werden. Die Abwicklung einer Verlassenschaft durch einen Rechtsanwalt bietet für solche komplexen Lösungen ideale Rahmenbedingungen.
In einer für die Erben oft schwierigen Situation regelt Ihnen ihr Rechtsanwalt auch sämtliche im Zusammenhang mit der Verlassenschaft anfallenden Probleme wie z.B. die Erledigungen bei Behörden, Banken, Versicherungen usw. Nicht zuletzt können Sie die Entlohnung ihres Rechtsanwaltes mit diesem persönlich, im vorhinein und frei vereinbaren.

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