Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Verliebt Verlobt Verheiratet

Samstag, 26 März 2005 | Alter: 7 Jahre
Autor: Mag. Andrea Rinderer, Rechtsanwältin in Bludenz

Glaubt man den Trends, die immer wieder von Amerika herüberschwappen, so wird das Heiraten wieder modern. Viele junge wie ältere Leute entscheiden sich bewusst für diese Form des Zusammenlebens, die - beachtet man ein paar juristische Kleinigkeiten - unter anderem dem wirtschaftlichen Wohl beider Beteiligten dienen kann.
Anlässlich einer Eheschließung wird so auch heute noch das Heiratsgut fällig. Ehewillige Söhne und Töchter können von ihren Eltern jeweils bis zu 30% von deren Netto-Jahreseinkommen einfordern und sich den gemeinsamen Start so erleichtern.
Eine bevorstehende Hochzeit wird gerade von Eltern gerne zum Anlass genommen, um Liegenschaften an heiratswillige Kinder zu übergeben. Sollte die Schenkung entweder nur an den eigenen ehewilligen Verwandten erfolgen oder bei Schenkungen an beide Heiratswillige besondere Vertragsklauseln sichern, dass der Wert der gesamten Liegenschaft bei einer Scheidung nur dem eigenen Verwandten zukommt, so kann das junge Paar bedenkenlos in die Zukunft blicken.
Andere Zuwendungen von Dritter Seite kommen normalerweise demjenigen (zukünftigen) Ehepartner zur Gänze zu Gute, der sie erhält. Bei aufrechter Ehe wird außerdem davon ausgegangen, dass gemeinsam gewirtschaftet wird und wird der „eheliche Zugewinn“ im Falle einer Scheidung auch 50:50 geteilt.
Aber auch in Hinblick auf die Familiengründung hat eine Heirat Vorteile. So ist der eheliche Vater der Kinder automatisch mit sorgeberechtigt. Der die Kinder betreuende und den gemeinsamen Haushalt führende Partner hat einen Anspruch auf Mitversicherung bei der Krankenkasse des anderen und - im Falle des Falles - ein Recht auf Witwenrente. Schlussendlich haben Ehepartner im Gegensatz zu reinen Lebensgefährten ein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht und können sich steuerlich günstiger zu Erben bestimmen.

Vorarlberger Rechtsanwaltskammer | Marktplatz 11 | 6800 Feldkirch | Österreich
T 05522 71122 | F 05522 71122 - 11 | E-Mail | Impressum