"Volle Häf'n" - Strafaufschub
Autor: Mag. Martin Mennel, Rechtsanwalt in Feldkirch
Österreichs Gefängnisse (Justizvollzugsanstalten) sind überfüllt. Die Gründe sind vielfältig. Zum Einen die gestiegene Kriminalität und zum Anderen auch die Spruchpraxis der Gerichte. Im Normalfall werden nämlich Häftlinge nicht nach der Hälfte der verbüßten Strafe entlassen, sondern müssen froh sein, wenn ihnen nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haft das letzte Drittel bedingt nachgesehen wird.
Aufgrund dieser Zustände sah sich der Gesetzgeber veranlasst, erleichterte Bestimmungen für die Gewährung des Strafaufschubes zu schaffen, die anscheinend weitgehend unbekannt sind. War bisher ein Aufschub nur möglich bei einer Freiheitsstrafe von maximal zwölf Monaten und für die Dauer von zwölf Monaten, so kann ein Aufschub nunmehr auch für eine Freiheitsstrafe bis maximal achtzehn Monaten und für die Dauer von achtzehn Monaten bewilligt werden.
Weiters ist einem Verurteilten, der eine Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Monaten anzutreten hat, ein Aufschub bis zu achtzehn Monaten zu gewähren. Dabei müssen keine besondere Gründe (wie etwa behindertes späteres Fortkommen, Unterhaltsverpflichtungen, Schadenswiedergutmachung) vorliegen. Übersteigt die anzutretende Haft sechs Monate nicht aber ein Jahr, so gilt das zuvor Gesagte ebenfalls, wenn es sich um eine erstmals zu verbüßende Freiheitsstrafe handelt.
Diese gesetzliche Regelung ist zeitlich befristet. Der Antrag auf Strafaufschub muss bis 30.06.2005 gestellt werden; danach gilt die Erleichterung nicht mehr.
Bleibt die Frage, wie in Zukunft die aufgeschobenen Strafen trotz weiterhin überfüllter Gefängnisse vollzogen werden sollen; denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Es ist damit zu rechnen, dass die Not erfinderisch macht, weshalb wohl eine spezielle Amnestieregelung zu erwarten ist. Ein verstärkter Ausbau der Gefängnisse scheitert an den prekären Finanzen. Auch die Kriminalität wird angesichts der Osterweiterung der EU kaum sinken. In der zweiten Hälfte des Jahres 2005 ist daher ein "Ansturm" auf die Gefängnisse zu erwarten, der nicht zu bewältigen wäre. Dennoch ist jedem zu empfehlen, die derzeitigen Aufschubsmöglichkeiten auszunützen.

