Wenn der Gerichtsvollzieher drei mal klingelt
Autor: Dr. Martin Sam, Rechtsanwalt in Bludenz
Im Jahre 1995 wurde der so genannte Privatkonkurs eingeführt, um Schuldnern einen Ausweg aus der Spirale der Verschuldung zu bieten. Dieser Weg steht seither allen natürlichen Personen offen, unabhängig davon ob sie Unternehmer oder Private sind. Der Privatkonkurs gliedert sich in mehrere Stadien.
Zuerst gibt es die Möglichkeit, einen Zwangsausgleich zu beantragen. Der Zwangsausgleich setzt die Zustimmung der Mehrheit der bei der Tagsatzung anwesenden Gläubiger nach Köpfen voraus, die darüber hinaus mindestens 75 % der Forderungen repräsentieren müssen. Die seitens des Schuldners anzubietende Mindestquote beträgt für Private und Unternehmer 20 %, zahlbar innerhalb von höchstens 2 Jahren. Private Schuldner können als Alternative auch eine Mindestquote von 30 %, zahlbar innerhalb von höchstens 5 Jahren, anbieten.
Scheitert der Zwangsausgleich oder ist er von vornherein aussichtslos, kann die Durchführung eines Zahlungsplans beantragt werden. Bei diesem Verfahren handelt es sich um einen Art Zwangsausgleich ohne Mindestquote, wobei die Quote aber der Einkommenslage des Schuldners in den nächsten fünf Jahren entsprechen und das gesamte Vermögen des Schuldners davor verwertet werden muss. Die Zustimmungserfordernisse sind dieselben wie beim Zwangsausgleich.
Bei Ablehnung des Zahlungsplanes durch die Gläubiger besteht die Möglichkeit, in der Folge ein Abschöpfungsverfahren durchzuführen. Eine Zustimmung der Gläubiger zum Abschöpfungsverfahren ist nicht erforderlich, allerdings muss das Gericht die Genehmigung hierzu erteilen. Davor ist ebenfalls das gesamte Vermögen zu verwerten.
Während des Abschöpfungsverfahrens treffen den Schuldner eine Vielzahl von Verpflichtungen, bei deren schuldhafter Verletzung und einer damit einhergehenden Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung das Abschöpfungsverfahren eingestellt werden kann. Seit der Insolvenzrechts-Novelle 2002 kann das Abschöpfungsverfahren aber auch ohne Beeinträchtigung der Gläubiger eingestellt werden, sollte der Schuldner neue Verpflichtungen eingehen, die er bei Fälligkeit nicht bezahlen kann.

