Die Vorarlberger Rechtsanwälte

Zu viel verrechnete Kreditzinsen

Samstag, 16 Oktober 2004 | Alter: 8 Jahre
Autor: Mag. Klaus P. Pichler, Rechtsanwalt inDornbirn

Die österreichischen Gerichte haben sich in den letzten Jahren mit zahlreichen Verfahren zu beschäftigen, in denen Kreditnehmer gegen ihre Bank Rückforderungsansprüche wegen zu viel verrechneter Kreditzinsen stellen. Zinsanpassungsklauseln sind teilweise so ausgestaltet, dass nur Zinserhöhungen an den Kreditnehmer weitergegeben werden, nicht aber Zinssenkungen. In solchen Fällen können jedoch durchaus Rückforderungsansprüche des Kreditnehmers bestehen, insbesondere dann, wenn es sich um einen Konsumenten handelt.

Seit 1997 müssen Entgeltänderungen vereinbart, klar nachvollziehbar, in ihren Kriterien sachlich gerechtfertigt und vor allem für beide Seiten in gleicher Weise gegeben sein. Jedenfalls unzulässig sind Klauseln, wonach etwa die Bank berechtigt sein soll „den Zinssatz den jeweils für derartige Kredite in Österreich verlangten üblichen Zinsen anzupassen“. Unzulässig ist auch die Klausel, wonach bei „Änderungen der Bankrate, der Einlagenzinssätze, der Kapitalmarktrendite oder bei kredit- und währungspolitischen Maßnahmen“ die Banken berechtigt sind, die Konditionen entsprechend zu erhöhen. Solche Klauseln bewirken eine Teilnichtigkeit des Kreditvertrages.

Aber auch für die vor 1997 von Verbrauchern abgeschlossenen Kreditverträge hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass Vertragsbestimmungen nicht verbindlich sind, nach denen der Bank auf deren Verlangen für ihre Leistung ein höheres als das bei der Vertragsschließung bestimmte Entgelt zusteht. Es sei denn, dass die für die Erhöhung maßgebenden Umstände im Vertrag umschrieben sind und ihr Eintritt nicht vom Willen der Bank abhängt.

Noch nicht endgültig geklärt ist die Frage der Verjährung. Der OGH vertrat in einer Entscheidung die Auffassung, dass derartige Rückforderungsansprüche in 3 Jahren verjähren. Gegenteilig entschied aber jüngst das Oberlandesgericht Wien, welches eine Verjährungszeit bei der Rückforderung überhöhter Kreditzinsen von 30 Jahren annahm. Im Hinblick auf diese unklare Rechtslage ist es zweckmäßig, möglichst rasch rechtsfreundliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man der Auffassung ist, einen derartigen Anspruch geltend machen zu können.

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