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Login Treuhandbuch
Der für den Rechtsanwalt durch das Anwaltliche Treuhandbuch entstehende Mehraufwand darf dem Klienten nicht weiterverrechnet werden. Bei auftretenden Fragen oder Problemen mit der treuhänderischen Tätigkeit des beauftragten Rechtsanwalts kann sich der Klient jederzeit vertrauensvoll an die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer wenden.
Das vollständige Statut über das Anwaltliche Treuhandbuch erhalten Sie auf Wunsch von ihrem Rechtsanwalt oder können es hier herunterladen: Download Statut Treuhandbuch (PDF)
Das Treuhandbuch ist für alle Rechtsanwälte verpflichtend, die Treuhandgeschäfte abwickeln. Die dem Treuhandbuch verpflichteten Rechtsanwälte haben die übernommenen Treuhandschaften der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zu melden. Die gemeldeten Daten unterliegen dort dem Datenschutz und der Amtsverschwiegenheit.
Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Klienten kann die Meldung auch anonym, d.h. ohne Namensnennung des Klienten, erfolgen. In diesem Fall entfällt die Dispositionskontrolle des das Treuhandbuch führenden Kreditinstitutes und der Vertrauensschadensversicherungsschutz.