kammer@rechtsanwaelte-vorarlberg.at
Telefon +43 5522 71122
Marktplatz 11 · 6800 Feldkirch

Almbewirtschaftung - Rückforderung von Fördergeldern

Erstellt von MMag. Dr. Gregor Lässer, Rechtsanwalt | |   Aktuelles Recht

Aufgrund einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005 zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums gewährt die EU österreich. Almbauern finanzielle Unterstützung für die Erhaltung und Bewirtschaftung von Alm-Futterflächen. Die Vielzahl an unterschiedlichen Rechtsnormen auf europäischer und nationaler Ebene macht es selbst für Rechtspraktiker schwer, sich einen klaren Überblick über die geltende Rechtslage zu verschaffen.

Almleitfaden der AMA

Wesentlichstes Element des Förderungsantrages ist die Ermittlung der förderwürdigen Flächen, weil nach den Vorgaben der EU nicht sämtliche Flächen (zB Geröll- und Schuttflächen) zur Nutzung geeignet sind. Auf Empfehlung der Agrarmarkt Austria (AMA) wurden die Flächen mit Hilfsmitteln ermittelt und nach den Vorgaben des „Almleitfadens“ gemeinsam mit der AMA festgelegt. Die Flächenangaben der Landwirte wurden sowohl mit Hilfe von Luftbildern, als auch vor Ort durch Organe der AMA kontrolliert und die Förderungen auf dieser Basis festgesetzt.

Maßnahmen gegen Änderungsbescheide

Die von der AMA vorgegebenen Methoden zur Flächenermittlung entsprechen nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union nicht den Vorschriften der EU. Teilweise sehen sich Landwirte aus diesem Grund Änderungsbescheiden ausgesetzt, welche die Rückzahlung von Fördergeldern vorschreiben. Soweit die Förderzusagen auf unrichtigen Vorgaben oder Kontrollinstrumenten der AMA beruhen, können die Rückzahlungsbescheide auf zivil- oder verwaltungsrechtlichem Weg bekämpft werden.

 

Im Einzelfall ist insbesondere zu prüfen, ob die Republik Österreich aufgrund der fehlerhaften Umsetzung von EU-Vorgaben im Wege der Amtshaftung zur Verantwortung gezogen werden kann.