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Drum prüfe wer sich ewig bindet ...

Erstellt von Dr. Anita Einsle, Rechtsanwältin in Bregenz | |   Aktuelles Recht

… ist gerade in der heutigen Zeit ein bedenklich ernst zu nehmender Spruch! Die Scheidungsrate liegt nach der neuesten Statistik österreichweit bei 46,4 %. In Vorarlberg schaut es etwas besser aus; es lassen sich „nur“ 42,79 % scheiden.
88,5 % der Scheidungen erfolgen einvernehmlich. In diesen Fällen wird die Aufteilung des Vermögens durch die Ehegatten selbst bestimmt. Wenn ein solches Einvernehmen nicht besteht, erfolgt die Vermögensaufteilung durch Beschluss des Gerichts. Um diese Aufteilung des Vermögens zu vereinfachen bzw. im Vorhinein zu klären, empfiehlt sich vorab der Abschluss eines Ehevertrags zwischen den Ehegatten. Nicht über jegliches Vermögen kann aber rechtwirksam ein Ehevertrag abgeschlossen werden.
Die Vermögensbestandteile werden in eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse unterteilt. Das eheliche Gebrauchsvermögen dient dem Gebrauch beider Ehegatten – über dieses kann rechtswirksam kein Ehevertrag abgeschlossen werden. Der Anwendungsbereich bezieht sich demnach auf die ehelichen Ersparnisse, welche praktisch jede Form der Geldanlage umfassen. Eheliche Ersparnisse sind Wertanlagen gleich welcher Art, die die Ehegatten während aufrechter ehelicher Gemeinschaft angesammelt haben. Auch Wohnungen, welche vermietet werden, fallen unter die ehelichen Ersparnisse.
Die Ehewohnung fällt unter das eheliche Gebrauchsvermögen. Über die Wohnung der Eheleute kann daher grundsätzlich nicht mittels Ehevertrag verfügt werden. Trotzdem gibt es Möglichkeiten auch diesbezüglich einen Ausgleich im Vorhinein zu regeln.
Ein Ehevertrag kann zwischen Ehegatten vor oder während aufrechter Ehe geschlossen werden. Auch ohne Eheschließung empfiehlt sich für bloße Lebensgefährten bei gemeinsamer Vermögensanschaffung eine Vereinbarung über die Vermögensaufteilung im Falle einer Trennung zu schließen. Nervenraubende Streitigkeiten und finanzielle Einbußen können durch eine Vereinbarung im Vorhinein vermieden werden. Eine umfassende Rechtsberatung hilft, um ungewollte Rechtsfolgen bei einer Trennung zu vermeiden!